Person A wohnt zur Miete in einem Haus mit Garten. Nun hat diese Person einen Pool im Garten aufgebaut. An einem Tag fährt diese Person A weg. Als er am Abend wieder zurück kommt stellt er verbittert fest, dass sein Pool leer ist. Der Ablass ist offen.
Das allein wäre nicht schlimm. Nur ist er am nächsten Tag in den Keller gegangen und stellte fest, dass der Keller einige cm unter Wasser steht. Das er den Pool aufstellen darf steht im Mietvertrag.
Wer kommt nun für die Kosten auf?
Person A hat eine Hausrat sowie Haftpflicht.
Vermieter eine Gebäudeversicherung.
Von was für einem Pool sprechen wir hier?
Hat dieser eine Verbindung in den Keller oder wieso steht der Keller unter Wasser?
Ist der Pool mit dem Leitungswassersystem des Hauses Verbunden?
Wurde dieser Pool mitgemietet?
Hat der Mieter ihn auf seine Kosten installiert bzw. angeschafft.
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wenn ich das recht verstehe, dann hat Person A sich einen Pool in den Garten gestellt, der ausgelaufen ist. Und nun sucht Person A verzweifelt jemanden, der das bezahlt?
Ich würde eine Sammlung in der Nachbarschaft machen, falls die nicht naß geworden sind.
Hallo alleine,
der Eigentümer hat dann zumindest den Feuchtigkeitsschaden. Ursache in
erster Linie der Pool.
Ob jetzt Fahrlässigkeit oder Fremdeinwirken vorliegt, dürfte den
Eigentümer des Hauses nicht sonderlich interessieren. Das ist Sache des
Poolaufstellers. Der hat dafür zu sorgen, daß durch seine Maßnahme
( Poolbenutzung) kein Fremdschaden entsteht.
Nebenbemerkung : auch an den Fleck im Rasen denken
Rückfrage bei den Versicherungen wird Klarheit über Kostenerstattung
bringen.
meint unverbindlich als Laie jur. mit LG
R.