Nehmen wir an, in einem Mietvertrag steht folgendes:
„Der Mietvertrag läuft auf drei Jahre und kann bis zum 3. eines Monats zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Es kann von jeder Partei ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.“
Der Mieter wohnt seit einem Jahr in der Wohnung, kündigt mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Der Vermieter bestätigt die Kündigung am Telefon, das Gesrpäch wurde ohne das Wissen des Vermieters aufgezeichnet.
Ist diese Aufzeichnung dann als Beweismittel zugelassen?
Der Vermieter schreibt dann nämlich dem Mieter, dass dieser einen Nachmieter zu besorgen hat, da der Mietvertrag für die kompletten 3 Jahre abgeschlossen wurde.
Von einem Nachmieter besorgen steht aber nichts im Mietvertrag und in dem oben zitierten Absatz steht ja auch, dass der Mietvertrag zum 3. eines Monats etc. kündigt werden kann. Dort steht ja nicht erst nach 3 Jahren.
Muss der Mieter wirklich einen Nachmieter besorgen und wenn er keinen findet weiterhin die Miete bezahlen?
Der Mieter könnte sich dieses nicht leisten, da er natürlich schon eine neue Wohnung hat.
Der Vermieter bestätigt die Kündigung am Telefon, das Gesrpäch wurde ohne das Wissen des Vermieters aufgezeichnet.
Die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs ist verboten und daher nicht zu Beweiszwecken geeignet - mal abgesehen davon, dass die reine Bestätigung „Kündigung erhalten“ aus einer unzulässigen Kündigung noch lange keine zulässige Kündigung machen würde …
Von einem Nachmieter besorgen steht aber nichts im Mietvertrag
Durch Nachmieterstellung unter Umständen vorzeitig aus einem Mietvertrag herauskommen zu können ist eine Ausnahmeregelung zugunsten des Mieters (nicht zu dessen Nachteil), die nicht im Gesetz verankert ist, aber in besonderen Ausnahmefällen dem Mieter seitens der Rechtsprechung zugestanden wird, auch wenn sie nicht im Mietvertrag vereinbart ist > siehe dazu [FAQ:1258]
Der Mieter könnte sich dieses nicht leisten, da er natürlich schon eine neue Wohnung hat.
Oberster Rechtsgrundsatz: Verträge sind einzuhalten!
Zumindest LEISTET sich unser Mieter reichlich verquere Ansichten - oder meint, sie sich leisten zu können - und nun sind gleich 2 Verträge einzuhalten!
„Der Mietvertrag läuft auf drei Jahre und kann bis zum 3. eines Monats zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Es kann von jeder Partei ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.“
Sorry, aber mir sind die Ansichten des fiktiven Mieters etwas zu verquer …
Mir leuchtet nicht ganz ein, wie in einem Mietvertrag eine zeitliche Begrenzung stehen kann UND die gesetzliche vorgesehene Kündigungsfrist ebenfalls statthaft ist. Meines Wissens üblich ist entweder ein Zeitmietvertrag, den beide Parteien NICHT vor Ablauf der Zeit (hier also 3 Jahre) kündigen können oder eben die „normale“ Kündigungsfrist.
Gilt im Vertrag beides (was die 3-Jahres Frist sinnentleeren würde), ist der Mieter m.E. nicht verpflichtet einen Nachmieter zu stellen.
Nehmen wir an, in einem Mietvertrag steht folgendes:
„Der Mietvertrag läuft auf drei Jahre und kann bis zum 3.
eines Monats zum Ende des übernächsten Monats gekündigt
werden.“
Muss der Mieter wirklich einen Nachmieter besorgen und wenn er
keinen findet weiterhin die Miete bezahlen?
Der Mieter könnte sich dieses nicht leisten, da er natürlich
schon eine neue Wohnung hat.
Welcher Mieter würde denn einen Mietvertrag über drei Jahre abschließen, sich vor Ablauf der 3 Jahre eine zweite Wohnung dazu holen, und dann sagen, er könne sich das nicht leisten?
Da sind wir ja froh, dass das hier alles nur fiktive Fälle sind!