Mieter tot oder verschollen - Mietrückzahlung ?

Vielleicht kennt sich da jemand aus:
Wenn ein Mieter tot oder verschollen ist, der Vermieter jedoch weiterhin die Miete erhält (da diese vom Sozialamt direkt überwiesen wird), muß der Vermieter dann eventuell irgendwann die Miete zurückzahlen bis zum Todesmonat des Mieters oder kann diese dann wenigstens einbehalten werden ?
Immerhin bleibt der Vermieter sowieso auf den hohen Renovierungskosten sitzen…?

Diese Frage wäre m.E. im Brett der entsprechenden Arbeits- und Sozialamt besser aufgehoben.

Generell erben die Erben ja auch die Mietverpflichtung und müssten normal die Miete weiterzahlen bis zu einem Kündigungszeitpunkt.

Wenn hier aber ein Amt einspringt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass sich dieses solche Sonderrechte gesetzlich gesichert hat.

Gruss Ivo

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andere Frage, gleicher Grund
Mir taucht da eine andere Frage auf, ab wann kann der Vermieter wieder über die Wohnung verfügen, sprich nach einer Vermisstenmeldung 2 Jahre warten macht selbst das Sozialamt wohl nicht mit (wegen Mietzahlung), aber zugleich kann der Vermieter die Wohnung ja nicht einfach räumen lassen, oder doch ???(da vermutlich der Zustelltermin der Räumungsandrohung /klage/Gerichtsvollzieher nicht vom Mieter wahrgenommen wird.)
Aber ein neuer Mieter wäre für den Vermieter schon schön…
Wenn der Mieter vermisst gemeldet ist, kann man ihm ja nichts ordnungsgemäß zustellen, also lieber nicht melden???
Wäre auch nicht nett, denn wenn irgendwo john doe gefunden wird ist es für alle Beteiligten leichter, wenn der irgendwo zugeordnet werden kann.

Gruß
Susanne

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