Kleintierhaltung untersagt

Folgender Sachverhalt:

Ein Apartment wird angemietet. Bei Anruf auf die Anzeige, wie auch bei Besichtigung der Wohnung weist der künftige Mieter darauf hin, dass er vier Zwergkaninchen hat, die er im Stall auf der wohnungseigenen Terrasse halten wird. Der Vermieter sieht darin kein Problem.

Vier Monate Mietzeit vergehen und plötzlich erhält der Mieter einen Brief von der Hausverwaltung indem er aufgefordert wird die Hasen abzuschaffen, da angeblich vereinbart worden ist, dass lediglich ein Hase in der Wohnung gehalten werden darf.

Der Mieter kontaktiert daraufhin den Vermieter, da schließlich mit ihm eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dieser versichert mit der Hausverwaltung zu sprechen.

Statt einem Rückruf erhält der Mieter eine Woche später einen Brief vom Vermieter indem er aufgefordert wird den Vermieter bitte nicht mehr anzurufen, da ausschließlich der Verwalter mit der Betreuung der Liegenschaft betraut ist. Des Weiteren teilt der Vermieter mit, dass der Verwalter bevollmächtigt ist bei Nichteinhaltung des Briefes (sprich Hasen abschaffen) juristische Schritte einzuleiten.

Hat der Mieter in diesem Fall eine Chance / ein Recht die Hasen zu behalten?

Hallo,

wurde die Vereinbarung im Mietvertrag festgehalten?
Was steht über Tierhaltung generell im Vertrag?
Kann der Vermieter/Verwalter wichtige Gründe anführen, warum die Tiere nachträglich abgeschafft werden sollten?

Vielleicht hilft das ein wenig:
http://www.internetbaukasten.de/data/downloads/91/16…
http://poll.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenb…

Gruß
Maja

Der Verwalter weist lediglich darauf hin, dass bei Einzug vereinbart wurde, dass ein Hase in der Wohnung gehalten werden darf.

Die Vereinbarung erfolgte mündlich. Bei Übergabe der Wohnung war die Mutter des Mieters anwesend und ist Zeugin, dass der Vermieter versichert hat die Haltung der Hasen im Stall sei kein Problem.

Im Mietvertrag steht zum Thema Kleintierhaltung nichts besonderes. Nur das übliche.

Wenn im Mietvertrag keine besondere Regelung getroffen wurde gilt die gesetzliche Regelung. Kleintierhaltung ist erlaubt. Die Terrasse gehört zur Wohnung siehe Wohnfläche. Ausnahmen hiervon gibt es wenn eine besondere Geruchs-, Geräuch-, oder sonstige Belästigung vorliegt. Allerdings müßte die Hausverwaltung dann mal mitteilen vorin diese bei Kanninchen bestehen soll und diese natürlich beweisen ^^.

P.S.: Es kann der friedlichste Mensch nicht in Ruhe leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

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Es gibt keine gesetzliche Regelung!
Die Angelegenheit ist reines Richterrecht - und die Richterwelt ist sich eben nicht immer ganz einig.

Eine einhellige und gefestigte Rechtsprechung besteht aber darüber, dass formularvertraglich die Tierhaltung nur insoweit verboten werden kann, als von dem Verbot nicht Kleintiere betroffen sind, von denen artgemäß keine Schädigungen und Störungen ausgehen können. Individualvertraglich sind weitere Verbote möglich.
> also zunächst mal im Mietvertrag nachschauen

Oder auch „durch den bestimmungsgemäßen Wohngebrauch ist die Haltung von Kleintieren gedeckt, die innerhalb der Wohnung in Käfigen gehalten werden“ - hier ist keine Zustimmung des Vermieters erforderlich und dies kann i.d.R. auch nicht verboten werden - soweit keine Schäden/Störungen davon ausgehen (Ausnahme - auch bei Kleintieren: gefährliche Tiere, Exoten)

Die Abschaffung kann (auch bei ausdrücklich erteilter Zustimmung) immer dann verlangt werden, wenn sich aus der Tierhaltung tatsächlich Schäden/Störungen ergeben.

sehr schön z.B. hier zusammengestellt:
http://www.immonet.de/content/fileadmin/immonet_cont…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Balkonnutzung in einem Mehrfamilienhaus bzw. in einer Eigentumswohnanlage (Verwalter deutet darauf hin).
Auch hier die Frage: was ist vom vertragsgemäßen Wohngebrauch gedeckt?
Der Vermieter/die Eigentümergemeinschaft kann hier z.B. auch verlangen, dass optische Beeinträchtigungen unterlassen werden.
Ein Argument könnte also womöglich die Größe oder (von anderen einsehbares) Erscheinungsbild des Hasenstalls auf dem Balkon darstellen …
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/geldmarkt/arti…

bei Nichteinhaltung des Briefes (sprich Hasen abschaffen) juristische Schritte einzuleiten

Je nach Sachverhalt sollten sich das Vermieter/Verwalter gut überlegen … denn wer die Musik bestellt („juristische Schritte“), muss zunächst die Gerichtskosten vorlegen - und im Unterliegensfall sogar die Kosten seines „Gegners“ übernehmen. Unterliegt der Tierhalt, trifft ihn aber dieses Schicksal …

Der Mieter könnte z.B. an Vermieter/Verwalter antworten, dass es sich hier um übliche Kleintierhaltung handelt, die nicht der Zustimmung des Vermieters/Verwalters bedarf, dass davon auch keinerlei Schäden/Störungen bzgl. Mietsache und/oder Nachbarn ausgehen - wenn Vermieter/Verwalter anderer Ansicht sind, mögen sie bitte Rechtsgrundlagen und tatsächliche Beeinträchtigungen benennen.