Betriebskosten: Wohnfläche / Gesamtfläche

Hallo Mietrechtsexperten,

ich hätte gern mal einige Fragen zur Berechnung von Betriebskosten.

Mir ist klar, daß manche Positionen nach Anzahl der Bewohner, andere nach tatsächlichem Verbrauch und wieder andere nach Wohnfläche berechnet werden (können). Um letztere geht es hier.

Was ist dabei nach [FAQ:1341] unter Wohnfläche zu verstehen?

  • Die eigentliche Wohnfläche (reiner Wohnraum)?
  • Die Summe aus Wohnung, Keller, Terrasse/Balkon (Keller und Terrasse/Balkon anteilig gerechnet)?

Wenn eine Terrasse (ca. 30 qm) vorhanden ist, die aber nicht vom Mieter alleine genutzt wird (nur der Teil direkt vor der Terrassentür, ca. 6 qm), sondern auch von anderen Hausbewohnern - und sei es nur, weil der Rundweg ums Haus herum über die Terrasse geht - wie wird dann der genutzte Anteil der Terrasse in die Gesamtfläche einbezogen?

Werden von Terrasse und Keller generell 50% der Fläche zur eigentlichen Wohnfläche hinzugerechnet?
Gilt dies bei allen Betriebskostenpositionen gleich (z.B. Reinigung Treppenhaus, Grundsteuer etc.)?

Macht es darüberhinaus Sinn, z.B. Reinigungskosten fürs Treppenhaus und Außenanlage nach Wohnfläche aufzuteilen? Reinigungskosten pro Person wären doch sinnvoller, denke ich. Eine Person macht ja weniger Dreck als eine Familie mit 4 Personen.

Viele Grüße
Eva

Hallo

das ein Keller Wohnfläche sein soll ist mir völlig neu, auch 50% sind bei mir keine Wohnfläche

LG
Mikesch

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In der Wohnflächenverordnung ist ganz klar geregelt, was von der gesamten Mietfläche zur anrechenbaren Wohnfläche gehört
kurz: http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung…
Volltext: http://bundesrecht.juris.de/woflv/
(Ist die Wohnfläche bis 31. Dezember 2003 nach der bis dahin anzuwendenden Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt worden, dann gilt diese Berechnung weiter, soweit keine Veränderungen stattgefunden haben - Große Änderungen II. BV - WoflVO gab es nicht)

Werden von Terrasse und Keller generell 50% der Fläche zur eigentlichen Wohnfläche hinzugerechnet?

NEIN
Keller: zu 0 % (nur innerhalb der abgeschlossenen Mietwohnung liegenden Neben-/Abstellräume werden ggfs. voll mitgerechnet)
Terrasse/Balkon: i.d.R. zu 25 % (nach II. BV „max. zu 50%“ = ausnahmsweise bei besonders guter Nutzbarkeit)
JEDOCH: nach II.BV/WoflVO § 2 Abs 2) nur, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören

Wenn eine Terrasse (ca. 30 qm) vorhanden ist, die aber nicht vom Mieter alleine genutzt wird (nur der Teil direkt vor der Terrassentür, ca. 6 qm), sondern auch von anderen Hausbewohnern - und sei es nur, weil der Rundweg ums Haus herum über die Terrasse geht - wie wird dann der genutzte Anteil der Terrasse in die Gesamtfläche einbezogen?

Grundsätzlich NEIN, aber möglicherweise strittig bzw. nur der klar abgegrenzte, anderen Bewohnern nicht zugängliche Teil zu „i.d.R. 25%“

Gilt dies bei allen Betriebskostenpositionen gleich (z.B. Reinigung Treppenhaus, Grundsteuer etc.)?

JA - Die Vorschrift zur Wohnflächenberechnung gilt grundsätzlich, immer dann, wenn Gesetze/Verordnungen/Rechtsprechung sich auf Wohnfläche beziehen (z.B. auch für Mietpreisberechnung etc.)
Nach § 556a BGB ist immer dann nach anteiliger Wohnfläche abzurechnen, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird und nichts anderes (z.B. Umlage nach Personen, Wohneinheiten) vereinbart ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Macht es darüberhinaus Sinn, z.B. Reinigungskosten fürs Treppenhaus und Außenanlage nach Wohnfläche aufzuteilen? Reinigungskosten pro Person wären doch sinnvoller, denke ich. Eine Person macht ja weniger Dreck als eine Familie mit 4 Personen.

Ob anders als nach Wohnfläche/Verbrauch aufgeteilt werden darf, hängt davon ab, ob im Mietvertrag ein anderer Schlüssel vereinbart wurde.

Sinnvoll/zutreffend ist auch der Grundgedanke des Gesetzgebers, dass üblicherweise in einer größeren Wohnung auch mehr Personen als in einer kleineren Wohnung leben … und Gesetze gelten nunmal für alle!

„Personenzahl“ bringt zudem in der Praxis oft neue Probleme/Sreitansätze > die Anzahl der Bewohner wechselt üblicherweise > tatsächliche Personenzahl/Änderungszeitpunkt sind nicht immer klar festzustellen.

Hallo Rudi,

herzlichen Dank für deine Antwort, die alle Fragen geklärt hat.

Ciao
Eva