Hausverbot in Wohngemeinschaft

Hallo zusammen,

Angenommen, Personen X,Y,Z mieten je ein Zimmer einer 3-Zimmerwohnung. X mag nicht, dass Y und seine Besucher ständig in der Küche Party machen.

Kann X den Besuchern von Y gesetzlich verbieten, die Wohnung oder die Küche zu betreten?

Oder entscheidet hier die Mehrheit (d.h. wenn X und Z dafür sind)?

Gruß,
Manfred

Hallo,

Angenommen, Personen X,Y,Z mieten je ein Zimmer einer
3-Zimmerwohnung. X mag nicht, dass Y und seine Besucher
ständig in der Küche Party machen.

Kann X den Besuchern von Y gesetzlich verbieten, die Wohnung
oder die Küche zu betreten?

Oder entscheidet hier die Mehrheit (d.h. wenn X und Z dafür
sind)?

Es kann auch durch Mehrheitsbeschluß nicht festgelegt werden, dass Party gemacht werden kann. Da in einer WG alle Gemeinschaftsräume allen Mietern zustehen, kann jeder WGler es ablehnen, dass Gemeinschaftsräume zu Parties genutzt werden. Im Prinzip gehört jeder gemeinschaftlich genutzte Bereich zur Intimsphäre des Mieters, ohne dessen Zustimmung Dritte nichts zu suchen haben.

Bei solchen Problemen sollte sich X überlegen, ob er die WG nicht beendet oder wenn Y später eingezogen ist, Klärung sucht, dass Y wieder auszieht.

Gruss Günter