Hallo,
kann Deiner Auffassung aus rechtlichen Gründen nicht folgen.
Diese Abrechnungsart steht so auch im Mietvertrag: Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach den Bestimmungen der Verordnung über Heizkostenabrechnungen aufgrund des Ergebnisses der Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit 100% nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf den Mieter verteilt.
Lebt der Mieter allerdings mit dem Vermieter in einem Haus alleine und wurde vereinbart, dass nur nach Verbrauch abgerechnet werden soll, dann ist die Vereinbarung gültig.
… Rechnet der VM also trotzdem mit 100 % ab, so kann der Mieter die Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % kürzen.
Mit dieser Auffassung stimme ich nicht überein
Originaltext der Heizkostenverordnung (Volltext)
§ 10 Überschreitung der Höchstsätze
Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7
Abs. 1 und § 8 Abs. 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert
vorsehen, bleiben unberührt.
Die Überschreitung erlaubt hier 20:80, aber nicht 100 %.
Die Ausnahme bzgl. Überschreitung der Höchstsätze ist m.E.
NICHT wie z.B. § 2 beschränkt auf „2-Fam.-Haus/vom VM selbst
bewohnte Wohnung“!
Für Wohnungen, die alleine mit dem Vermieter bewohnt werden gilt die Sonderregelung, dass hier auch nur nach Verbrauch abgerechnet werden kann, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Also hier dürfen 100 % nur auf den Verbrauch umgelegt werden.
M.E. besteht daher KEIN Kürzungsrecht und die entsprechende
mietvertragliche Vereinbarung ist voll wirksam - die Umlage zu
100% nach Verbrauch also korrekt und nicht zu beanstanden.
siehe hierzu:
http://www.mietrecht-saar.de/modul1e2.asp?spr=1&Inha…
Dieses Urteil geht überhaupt nicht auf den genannten Sachverhalt ein.
http://www.heizkostenverordnung.de/par10.html
Die HkVO schreibt mindestesn 20:80 vor. In der Rechtsprechung ist längst der Abzug von 15 % der Heizkosten anerkannt, wenn nur nach Verbrauch oder nur nach Fläche und nicht anteilige von Fläche und Verbrauch abgerechnet wird.
http://bundesrecht.juris.de/heizkostenv/index.html
Das Gesetz ist mir bekannt und in der Praxis wird um 15 % reduziert und ich habe bislang keinen einzigen Prozess bei einem Mieter, der die heizkosten gekürzt hat, wegen der Kürzung verloren.
Gruss Günter