Wie lange ist Besuch in einer gemieteten Wohnung eben Besuch. Ab wann kann der Vermieter höhere Nebenkosten verlangen? Wenn der „Besuch“ jede Nacht über Wochen hinweg in der Wohnung seiner Freundin übernachtet, ist das ein Kündigungsgrund? Wo kann ich das nachlesen, ohne lange suchen zu müssen?
Wie lange ist Besuch in einer gemieteten Wohnung eben Besuch.
Ab wann kann der Vermieter höhere Nebenkosten verlangen? Wenn
der „Besuch“ jede Nacht über Wochen hinweg in der Wohnung
seiner Freundin übernachtet, ist das ein Kündigungsgrund? Wo
kann ich das nachlesen, ohne lange suchen zu müssen?
Hallo,
grundsätzlich kann ein Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben wer ihn und wann über Nacht besucht.
Höhere Kosten wird der VM nur dann verlangen können, wenn der Mieter jemand dauerhaft bei sich übernachten läßt. Allerdings hat der Mieter in solchen Fällen die Zustimmung des Vermieters einzuholen, dass jemand in der Wohnung zusätzlich ist. So hat der BGH entschieden.
Eine Besucheraufnahme von 6-8 Wochen ist erlaubt und zwar ohne Einwilligung des Vermieters, wenn darin keine Untervermietung oder unerlaubte Daueraufnahme im Haushalt des Mieters erfolgt. Ebenso darfg die Wohnung nicht durch die Aufnahme überbelegt sein. Hat also der Aufgenommene keine eigene Wohnung ist in der Regel zumindest von der unerlaubten Daueraufnahme auszugehen. Wobei hier möglicherweise noch eine Ordnungswidrigkeit gegen das Einwohnermeldegesetz vorliegt, wenn der (Mit-)Mieter sich nicht angemeldet hat.
Die Frage der Kosten spielt dann eine Rolle, wenn z.B. Wasser/Abwasser nach Kopfzahl abgerechnet wird. Zwar geht die Rechtsprechung auch hier davon aus, dass urlaubsweise Übernachtung noch nicht dazu führt, dass bei personenbezogener Abrechnung die zusätzliche Person anzurechnen ist. Geht der Aufenthalt aber gar zwei und mehr Monate wird der Mieter durchaus auch im Interesse des Hausfriedens gut daran tun, nicht andere für seine privaten Ausgaben zu beanspruchen. Kosten, die nach der Wohnfläche umgelegt werden, sind durch eine weitere Person nicht höher. Gleiches gilt für den Kabelanschluß.
Gruss Günter