Rückwirkende Mietminderung zulässig?

Mal angenommen, bei stärkeren Regenfällen läuft ständig Wasser durch die Hauseingangstür hinunter in die Keller, weil das Haus in einer Senke steht und der Ablauf nicht mehr alles schafft. Dies würde einen baulichen Mangel darstellen, der am 5.8. erstmalig bei der Hausverwaltung angezeigt würde.
Darauf könnte ein Mietminderungsschreiben am 23.8. gefolgt sein, in dem 15 % Mietminderung gefordert wurden. 15 % deshalb, weil es bei Feuchtigkeit nur 10 % geben würde, in diesem fiktiven Fall aber nicht nur Feuchtigkeit das Problem ist, sondern sogar bis zu 2cm Wasserstand.
Nun könnte man auf einer bestimmten Internetseite lesen, dass ein Recht auf Mietminderung ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels besteht. In diesem fiktiven Fall ab dem 5.8., so dass eine Frist zur Behebung von 4 Wochen (da es einen besonders großen baulichen Mangels zu beheben gibt) bis zum 5.9. angesetzt werden könnte. Wenn bis dahin nichts geschehen würde, müsste der Mieter eine weitere Nachfrist von 2 Wochen geben. Eine Minderung von 15 % würde für August 69 € bedeuten und für die folgenden Monate 80 €.
Nun das Problem:
Mal angenommen, das Mietminderungsschreiben vom 23.8. würde angeblich nie angekommen sein (da man es per Mail geschickt hätte). Dagegen das Nachfristsetzungsmail käme an, genau an die gleiche eMail-Adresse. Das würde sich doch schon mal komisch anhören, oder?
Da man an das Nachfristsetzungsmail natürlich noch mal das erste Schreiben rangehangen hätte, könnte die Hausverwaltung gesehen haben, dass 15 % rückwirkend ab 5.8. gefordert worden sind. Der Einwand wäre: 15 % ist zuviel, höchstens 10 % und rückwirkend geht nicht. Da das Schreiben vom 23.8. nie angekommen wäre, würde die Frist erst ab 5.9. beginnen, als das Nachfristssetzungsmail ankam. Der Mieter hätte schon am 5.8. die Frist setzen müssen! Der ganze Fall würde jetzt der Rechtsabteilung übergeben werden.

Hier noch mal die rein fiktive zeitliche Abfolge:
5.8. erstmalige Beanstandung per Mail ohne Fristsetzung
23.8. Mietminderungsschreiben mit Fristsetzung von 4 Wochen ab 5.8. – angeblich nicht angekommen
5.9. Nachfristsetzung von 2 Wochen ab 5.9. – angekommen, aber Widerspruch gegen 15 % und rückwirkende Mietminderung

Bis zum aktuellen Zeitpunkt würde noch keine Miete abgezogen worden sein, weil der Mieter erst auf eine Reaktion warten wollen würde.

Und ja, der fiktive Mieter weiß, dass er das Mietminderungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein hätte schicken sollen ;-}

Wer hätte jetzt Recht? Gibt es Gesetzestexte zu der „rückwirkenden Mietminderung“???

Hallo Nadine,

wenn eine Nachfrist gesetzt wurde, so gilt selbstverständlich diese. Wozu sollte sie sonst gut sein?

Gruß!

Horst

Hallo,

das Recht auf Mietminderung besteht in diesme Fall ab Eintritt des Schadens. Denn der Schaden wurde umgehend angezeigt.

Allerdings sind 15 % Mietminderung für den Vorgang wohl ausgesprochen zu hoch. Mehr als 10 % erachte ich für zu hoch

Das Problem der Mails besteht darin, dass kaum ein Absender sich eine Übertragungsprotokoll anlegt ( wird bei fast allen Geräte nach der Übertragung ausgedruckt ) und dann nicht nachweisen kann, dass die Mail richtig ankam. Sinnvoll ist auch, wenn man sich bei Eingang der Mail eine Lesebestätigung geben läßt.

Gruss Günter

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Hallo Günter,
kleine Anmerkung:

Sinnvoll ist
auch, wenn man sich bei Eingang der Mail eine Lesebestätigung
geben läßt.

Viele Mailserver sind heutzutage so eingestellt, dass sie keine Lesebestätigungen versenden. Das hängt mit der zunehmenden Menge an Spam zusammen. Viele Spam-Versender „erfinden“ Mailadressen, an die sie ihre Werke schicken. Wenn sie dann eine Lese- oder Zustellbestätigung bekämen, wäre das eine Bestätigung dafür, dass die Mailadresse existiert.

Viele Grüße,
Annegret

Mal angenommen, bei stärkeren Regenfällen läuft ständig Wasser
durch die Hauseingangstür hinunter in die Keller
, weil das
Haus in einer Senke steht und der Ablauf nicht mehr alles
schafft. Dies würde einen baulichen Mangel darstellen, der am
5.8. erstmalig bei der Hausverwaltung angezeigt würde.
Darauf könnte ein Mietminderungsschreiben am 23.8. gefolgt
sein, in dem 15 % Mietminderung gefordert wurden. 15 %
deshalb, weil es bei Feuchtigkeit nur 10 % geben würde, in
diesem fiktiven Fall aber nicht nur Feuchtigkeit das Problem
ist, sondern sogar bis zu 2cm Wasserstand.

Hallo, Das Wasser läuft also in den Keller? Und der Mieter bewohnt eine Kellerwohnung? Oder bezieht er sich bei der Mietminderung auf den Schaden der im Keller auftritt?
LG

Ja, es läuft in den Keller, um genau zu sein, direkt in das Kellerabteil des fiktiven Mieters. Aber dieser wohnt da nicht drin, ist halt nur ein Abstellraum, in dem inzwischen alles schimmelt… ;-(

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das Recht auf Mietminderung besteht in diesme Fall ab Eintritt
des Schadens. Denn der Schaden wurde umgehend angezeigt.

das dachte ich auch, aber wo steht das gesetzlich geschrieben?

Allerdings sind 15 % Mietminderung für den Vorgang wohl
ausgesprochen zu hoch. Mehr als 10 % erachte ich für zu hoch

das wird der Mieter wohl in seinem Schreiben ändern müssen :wink:

Das Problem der Mails besteht darin, dass kaum ein Absender
sich eine Übertragungsprotokoll anlegt ( wird bei fast allen
Geräte nach der Übertragung ausgedruckt ) und dann nicht
nachweisen kann, dass die Mail richtig ankam. Sinnvoll ist
auch, wenn man sich bei Eingang der Mail eine Lesebestätigung
geben läßt.

Ist das aber in diesem Fall nicht egal, denn wie in Absatz 1 geschrieben, die Schadens-Anzeige kam ja am 5.8. an!?
Danke für den Rat - so sehr man die Zuständige der Hausverwaltung auch mag, man darf ihnen scheinbar nicht trauen ;-(

Ja, es läuft in den Keller, um genau zu sein, direkt in das
Kellerabteil des fiktiven Mieters. Aber dieser wohnt da nicht
drin, ist halt nur ein Abstellraum, in dem inzwischen alles
schimmelt… ;-(

In diesem Fall finde ich 15% Mietminderung, weil der Abstellraum im Keller feucht oder auch nass ist vollkommen übertrieben. Sorry.

Hallo mal wieder…

der fiktive Mieter war heute bei der Hausverwaltung und wurde wieder damit abgebügelt, dass rückwirkend zum 5.8. (Schadens-Entstehungstag) keine Mietminderung möglich ist… Entweder stellt sich der Mieter zu doof an oder die Hausverwaltung erledigt ihren Job zu gut?!

Mit welchen Argumenten könnte der Mieter jetzt noch trumpfen???

Vielleicht ein Gesetz???

10 % sind nun beiderseits anerkannt!

Danke schonmal
Nadine