Versicherung bezahlen? Miter oder Vermieter

Lieber Leser,

Wer muss die Versicherung einer Mietwohnung /bzw. Gebäude bezahlen, die vom Vermieter (Hausverwaltung) abgeschlossen wurde?

Vermieter oder Mieter?

Mfg

sonycsiss

Hallo.

Wer muss die Versicherung einer Mietwohnung /bzw. Gebäude
bezahlen, die vom Vermieter (Hausverwaltung) abgeschlossen
wurde?

Zitat nach http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…:
"Mit Vorsicht zu genießen ist auch die Abrechnungsposition “Versicherungen“. Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen für Gebäude und Grundstücke dürfen auf den Mieter umgelegt werden, nicht etwa die Rechtsschutzversicherung des Vermieters oder gar sein Beitrag zum Grundeigentümerverein. In vollem Umfang zu tragen hat der Mieter dagegen die Grundsteuer. "

mfg M.L.

Hallo,

Zitat nach
http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…:
"Mit Vorsicht zu genießen ist auch die Abrechnungsposition
“Versicherungen“. Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen für
Gebäude und Grundstücke dürfen auf den Mieter umgelegt werden,
nicht etwa die Rechtsschutzversicherung des Vermieters oder
gar sein Beitrag zum Grundeigentümerverein. In vollem Umfang
zu tragen hat der Mieter dagegen die Grundsteuer. "

Aber nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Gruß
Stiefel

Die Versicherungen für das Gebäude gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung > siehe Auflistung unter Punkt 13.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html#…

Es ist zwar seit Jahren üblich, dass die Betriebskosten neben der Miete gesondert vom Mieter zu zahlen sind (Vereinbarung einer Netto-Kalt-Miete sowie Abgeltung der Betriebskosten als monatliche Pauschale oder Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung).
http://www.immonet.de/content/fileadmin/immonet_cont…

Allerdings muss das gem. § 556 BGB explizit im Mietvertrag vereinbart sein > § 556 Abs (1) "Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. … "
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Im Mietvertrag kann das z.B. so aussehen:
„Neben der Miete … sind die Kosten für Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung (bis 2001: II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1) zu zahlen.“
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…