Reinigungskosten

Hallo zusammen,

angenommen der Vermieter gibt einem mündlich bei Mietvertragsabschluss mit auf den Weg, jeden Monat 3€ an die Reinigungskraft zu überweisen die im Hause das Treppenhaus putzt. Nach 2Monaten kommt ein Brief von besagter Reinigungskraft mit dem Hinweis das es sich nicht um 3€ sondern um 11€ monatlich handeln soll und die Aufforderung den Restbetrag nachzuzahlen.
Ein Gespräch mit dem Vermieter ergab „Das hab ich ihnen doch auch genau so gesagt“. Jedoch waren 3Mieter (2Hauptmieter + Untermieter) anwesend die das gleiche gehört haben (also 3€ monatlich). Ein Blick in den Mietvertrag brachte auch keinen Aufschluss da dort steht: „Die Kosten für das reinigen des Treppenhauses werden mit … angerechnet und sind auf folgendes Konto zu überweisen…“. Dort ist also kein Betrag angegeben.
Was wäre nun der richtige Weg?

Ich hoffe ich hab das richtige Forum getroffen.

Gruß
Dorian

P.S. Auch wenn 8€ im Monat schon ein kleines Sümmchen sind, geht es nicht darum das die 11€ nicht gezahlt werden wollen. Die werden selbstverständlich gezahlt, aber dennoch empfand man es als „verar…“.

Was wäre nun der richtige Weg?

Sich nicht lange aufregen und zahlen und sich ab dem Zeitpunkt alles immer schriftlich geben lassen.

Hallo Kathi

Was wäre nun der richtige Weg?

Sich nicht lange aufregen und zahlen und sich ab dem Zeitpunkt
alles immer schriftlich geben lassen.

Du gibts aber echt komische Ratschläge:wink:

nöh ,nur die 3€s zahlen, 3 Zeugen gegen den VM gewinnen sicher bei einem evtl. Prozess :wink:

LG
Mikesch

Wenn im Mietvertrag nichts steht, würde ich noch nicht mal die 3,- € zahlen…

Gruß!

Horst

ich kann mich nur wundern…
sauber soll es sein, aber kosten darf es nichts, da schwingt man am besten selbst den putzlappen, dann muss man sich auch nicht wegen 3 bzw. 11 € aufregen…

Gruß
Eve*

Wer wollte denn für 3 Euro monatlich je Partei
(anscheinend sind’s ja 2-3 Parteine > „3Mieter (2Hauptmieter + Untermieter)“
also ca. 6-9 Euro monatlich ein Treppenhaus, evtl. noch Kellerflure wöchentlich putzen !?
… womöglich noch inkl. Putzmittel/-gerät?

Anscheinend ist die Umlage der Betriebskosten vereinbart.
Die Kosten für die Hausreinigung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäss Betriebskostenverordnung > Punkt 9.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Der Vermieter darf die tatsächlich entstandenen Kosten umlegen.

Bei 3 oder auch 11 Euro je Partei/monatlich und „Direkt“-Bezahlung sind vermutlich keine gesetzlichen Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeträge, etc) enthalten …
Stellen die Mieter sich stur und braucht der Vermieter belegbare Kosten, dann wird’s womöglich noch viel teurer …

sauber soll es sein, aber kosten darf es nichts, da schwingt
man am besten selbst den putzlappen, dann muss man sich auch
nicht wegen 3 bzw. 11 € aufregen…

Darum geht es doch gar nicht. Vernünftig verhandeln kann man immer. Aber wenn ich Verträge abschliesse, dann gilt zuerst mal das, was da auch drin steht.
Da kann nicht einfach wer kommen und sagen, das ist aber anders gemeint.
Ich selbst hatte gerade eine Sache in der Hand, in der der Kläger schrieb „Die Argumente der Beklagten sind wirtschaftlich nicht nachvollziehbar!“ - Tja, aber es ging nicht um Wirtschaftlichkeit, sondern um Recht.

Gruß!

Horst

Abgesehen davon, dass der Mieter offensichtlich im Recht ist, da weder etwas im Vetrag steht noch sonst irgendwo und der Mieter ausserdem Zeugen hat … finde ich es schade, dass der Vermieter dies auf solche Weise auf dem Rücken der Reinigungskraft austanzt.
Die Reinigungskraft kann am allerwenigsten dafür, wie der Vermieter zu wem was sagt. Fakt ist, Sie oder Er putzt - und sollte dafür auch den Lohn bekommen.
33 Euro im Monat, also ehrlich. Wäre ich der Mieter würde ich mir in Zukunft alles nur noch schriftlich vom Vermieter geben lassen, da man sich offensichtlich nicht auf sein Wort verlassen kann. Der Putzkraft würde ich bazahlen was ihr/ihm zusteht, obs 11 Euro sind oder 20 im Monat.

Gruss
Jasmin