Verstoß gegen gute Sitten

Hallo zusammen,
mal angenommen, eine Person vermietet ihre Mietwohnung unter und verlangt knappe 30% Aufschlag auf den Preis, den sie selbst zahlt (400 statt 275 Euro) - verstößt das gegen die guten Sitten und ist so ein Mietvertrag nachträglich anfechtbar?

Was wäre, wenn die WOhnung möbliert wäre - ein Bett, ein Esstisch und einige Kleinigkeiten drin wären? Wieviel Aufschlag wäre dann erlaubt?

Würden folgende Kriterien die Sachlage verschärfen:

  1. Das vermietete Objekt ist eine ehemalige Sozialwohnung der Gemeinde - ein schlecht isolierter Fertigbau mit dünnen Wänden, ohne Keller und Dachboden dafür mit Nachtspeicherheizung (teuer) und Schimmel in den Wänden? Im Winter ist die Wohnung entweder sehr kalt oder würde den Heizkostenabschlag von 70 Ero übersteigen.

  2. Die Mieter wären zudem Studenten, die monatlich mit je 500 Euro auskommen müssen und das ganze spielt sich in einer der teuersten Mietregionen Deutschlands ab?

  3. Der Vermieter weiß über die Umstände bescheid, spiegelt ein freundschaftliches Verhältnis vor und gibt auf Nachfrage an, selbst den höheren Betrag zu zahlen.

  4. Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.

Müsste das nicht sogar unter Betrug fallen? Dank im Voraus für qualifizierte Antworten :wink:

  1. Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.

??? Die haben doch gar nichts mehr damit zu tun. Ansonsten ist eben ein Mietvertrag entstanden, ob die Mieten ortsüblich sind, kann ich nicht beurteilen (dass die Mieter Studenten sind hat damit nichts zu tun!).

Keine vernünftige Information, keine vernünftige Antwort. Klingt aber wieder einmal ein bißchen konstruiert.

Gruß!

Horst

Hallo,

mal angenommen, eine Person vermietet ihre Mietwohnung unter
und verlangt knappe 30% Aufschlag auf den Preis, den sie
selbst zahlt (400 statt 275 Euro) - verstößt das gegen die
guten Sitten und ist so ein Mietvertrag nachträglich
anfechtbar?

Es ist nirgendwo festgelegt, dass eine Person nicht mehr verlangen kann als sie selber zahlt. Und es hat sich wohl wer gefunden, der es bezahlt, oder?

Was wäre, wenn die WOhnung möbliert wäre - ein Bett, ein
Esstisch und einige Kleinigkeiten drin wären? Wieviel
Aufschlag wäre dann erlaubt?

Ist es immer noch ortsüblich?
Wenn ich den weiteren Ausführungen glauben soll - ja.

Würden folgende Kriterien die Sachlage verschärfen:

  1. Das vermietete Objekt ist eine ehemalige Sozialwohnung der
    Gemeinde - ein schlecht isolierter Fertigbau mit dünnen
    Wänden, ohne Keller und Dachboden dafür mit
    Nachtspeicherheizung (teuer) und Schimmel in den Wänden? Im
    Winter ist die Wohnung entweder sehr kalt oder würde den
    Heizkostenabschlag von 70 Ero übersteigen.

Ja wer mietet denn auch so was?
Ist es etwa immer noch billger als andere Mieten vor Ort?

  1. Die Mieter wären zudem Studenten, die monatlich mit je 500
    Euro auskommen müssen und das ganze spielt sich in einer der
    teuersten Mietregionen Deutschlands ab?

Für die es offensichtlich nicht zu viel wäre, wenn der VM nichts dran verdienen würde.

  1. Der Vermieter weiß über die Umstände bescheid, spiegelt ein
    freundschaftliches Verhältnis vor und gibt auf Nachfrage an,
    selbst den höheren Betrag zu zahlen.

Was er noch nicht mal müsste.
Und gelogen wird viel auf der Welt.
Das macht die Situaton aber nicht ungesetzlich.

  1. Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.

Ja und? Muss Sie das überhaupt?

Müsste das nicht sogar unter Betrug fallen? Dank im Voraus für
qualifizierte Antworten :wink:

Da gibt es nen einfachen Trick… andere Wohnung suchen und Mietvertrag kündigen.

Gruss Ivo

Hallo,

mal angenommen, eine Person vermietet ihre Mietwohnung unter
und verlangt knappe 30% Aufschlag auf den Preis, den sie
selbst zahlt (400 statt 275 Euro) - verstößt das gegen die
guten Sitten und ist so ein Mietvertrag nachträglich
anfechtbar?

Es ist nirgendwo festgelegt, dass eine Person nicht mehr
verlangen kann als sie selber zahlt. Und es hat sich wohl wer
gefunden, der es bezahlt, oder?

Es ist aber doch festgelegt, dass man nicht die Wesentlichkeitsgrenze von 20% über der ortsüblichen Miete verlangen darf, oder?

Was wäre, wenn die WOhnung möbliert wäre - ein Bett, ein
Esstisch und einige Kleinigkeiten drin wären? Wieviel
Aufschlag wäre dann erlaubt?

Ist es immer noch ortsüblich?
Wenn ich den weiteren Ausführungen glauben soll - ja.

Das versteh ich nicht… also den Zusammenhang…

Würden folgende Kriterien die Sachlage verschärfen:

  1. Das vermietete Objekt ist eine ehemalige Sozialwohnung der
    Gemeinde - ein schlecht isolierter Fertigbau mit dünnen
    Wänden, ohne Keller und Dachboden dafür mit
    Nachtspeicherheizung (teuer) und Schimmel in den Wänden? Im
    Winter ist die Wohnung entweder sehr kalt oder würde den
    Heizkostenabschlag von 70 Ero übersteigen.

Ja wer mietet denn auch so was?
Ist es etwa immer noch billger als andere Mieten vor Ort?

Natürlich ist es immer noch billiger. Sonst hätten die beiden es nicht genommen. Allerdings fallen die ganzen Nängel im SOmmer nicht so sehr auf…

  1. Die Mieter wären zudem Studenten, die monatlich mit je 500
    Euro auskommen müssen und das ganze spielt sich in einer der
    teuersten Mietregionen Deutschlands ab?

Für die es offensichtlich nicht zu viel wäre, wenn der VM
nichts dran verdienen würde.

  1. Der Vermieter weiß über die Umstände bescheid, spiegelt ein
    freundschaftliches Verhältnis vor und gibt auf Nachfrage an,
    selbst den höheren Betrag zu zahlen.

Was er noch nicht mal müsste.
Und gelogen wird viel auf der Welt.
Das macht die Situaton aber nicht ungesetzlich.

Nein, er müsste nicht. Ich ziele aber darauf ab, dass das ein Verstpß gegen die guten Sitten (Wucher), bzw. Ausnutzen einer Mangellage (Verbot der Mitepreisüberhöhung) wäre. Die beiden Mieter mussten praktisch über Nacht aus der vorigen Wohnung raus (weil die Miete dort 530 gekostet hätte und die Vermieterin eine Kaution verlangte, ohne erstmal einen unterschriebenen Mietvertrag zu schicken). Die Region ist dafür bekannt, dass die Mieten sehr teuer sind und es gibt es Leute, die sich ganz besonders clever vorkommen, wenn sie das ausnutzen.

  1. Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.

Ja und? Muss Sie das überhaupt?

NAtürich muss sie das. Niemand darf ohne Erlaubnis seine WOhnung untervermieten. Die Frage ist, ob die Gemeinde das interessiert. Es würde dann nicht mehr darum gehen, dass die Untermieter ihr Geld zurückbekommen, sondern darum, der Untervermieterin, die ein freundschaftliches Verhältnis vorspiegelte, eins auszuwischen. Eine andere Möglichkeit wäre das Finanzamt.

Müsste das nicht sogar unter Betrug fallen? Dank im Voraus für
qualifizierte Antworten :wink:

Da gibt es nen einfachen Trick… andere Wohnung suchen und
Mietvertrag kündigen.

Gruss Ivo

Grüße zurück!

  1. Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.

??? Die haben doch gar nichts mehr damit zu tun. Ansonsten ist
eben ein Mietvertrag entstanden, ob die Mieten ortsüblich
sind, kann ich nicht beurteilen (dass die Mieter Studenten
sind hat damit nichts zu tun!).

Keine vernünftige Information, keine vernünftige Antwort.
Klingt aber wieder einmal ein bißchen konstruiert.

Hey, was heißt konstruiert, das ist so passiert. Ich spielte auf drei verschiedene Sachlagen an: das eine wäre Wucher, also Verstoß gegen die guten Sitten. Es geht nicht darum, dass die Mieter Studenten sind, sondern dass sie knappe 50% ihres Unterhalts für so eine Miete aufbringen müssen (inklusive 70 Euro Heizabschlag).

Das andere wäre ein rechtwidriger Vertrag, weil er gegen das Gesetz verstößt: EBen dass der Hauptvermieter nicht gefragt worden ist, ob die Wohnung weitervermietet werden darf.

Das Dritte wäre das Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenze mit 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hätte dann Wirkung, wenn der Wohnungsmarkt der Gemeinde offiziell als mit „Mangellage“ eingestuft wäre, was der Fall ist.
Die Frage ist jetzt, wie bekommt man die ortsüblichen Vergleichsmieten heraus und kann man da die überdurchschnittlich hohen Heizkosten (Warmmiete) miteinrechnen? Im Mietspiegel finde ich nirgends Angaben zu schlechter Isolierung des Hauses oder Schimmel, könnte das aber relevant sein?
Der Mietspiegel stellt die Frage, ob sich eine Wohnung in einem besonders prestigeträchtigen Viertel befindet und schlägt dann Miete auf. Müsste man nicht umgekehrt auch angeben können, dass man in einer Assisiedlung wohnt, bzw. in einem Sozialbau, dem man das auch ansieht?

Gruß!

Horst

Gruß zurück!

  1. Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.

Ja und? Muss Sie das überhaupt?

NAtürich muss sie das. Niemand darf ohne Erlaubnis seine
WOhnung untervermieten.

weils eine Sozialwohnung ist, richtig?

Es würde dann nicht mehr darum gehen, dass die
Untermieter ihr Geld zurückbekommen,

Wird der Untermieter auch nicht bekommen… außer man hat ihm eine Waffe bei Unterzeichnung des Mietvertrages an den Kopf gehalten.

sondern darum, der Untervermieterin, die ein
freundschaftliches Verhältnis vorspiegelte, eins auszuwischen.
Eine andere Möglichkeit wäre das Finanzamt.

Na wenn man nur darauf hinaus will, sollte man wohl kündigen (3 Monate Frist nehme ich an) und die Umstände, bei welchem Amt auch immer, melden. Oder man verhandelt mit dem Untervermieter und stellt die Tatsachen klar dar.

Was passiert eigentlich, wenn jemand zwar unter dem Freibetrag von 7680 Euro jährlich liegt, aber trotz Mieteinnahmen keine Steuererklärung macht?

Was passiert eigentlich, wenn jemand zwar unter dem Freibetrag
von 7680 Euro jährlich liegt, aber trotz Mieteinnahmen keine
Steuererklärung macht?

Dann kann man ihn damit erpressen oder ihm so richtig eine reinwürgen.
Allerdings solltest Du dazu nochmal im Brett ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ oder ‚Steuer‘ nachfragen.

Es geht nicht darum, dass die
Mieter Studenten sind, sondern dass sie knappe 50% ihres
Unterhalts für so eine Miete aufbringen müssen (inklusive 70
Euro Heizabschlag).

sie hätten nicht unterschreiben müssen, niemand zwingt sie dazu genau die eine Wohnung zu genau DEM Preis zu mieten

Die Frage ist jetzt, wie bekommt man die ortsüblichen
Vergleichsmieten heraus

Mietspiegel der Stadt anschauen oder sich mailen lassen

und kann man da die
überdurchschnittlich hohen Heizkosten (Warmmiete)
miteinrechnen?

ich denke nicht - wieso auch ? Heizverhalten und Heizkosten sind so individuell…

Im Mietspiegel finde ich nirgends Angaben zu
schlechter Isolierung des Hauses oder Schimmel, könnte das
aber relevant sein?

wenn der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrages bestand, ist der Mieter selber schuld wenn er unterschreibt

Dem „Mietspiegel“ ist das relativ egal wie es IN der Wohnung aussieht

Müsste man nicht umgekehrt auch
angeben können, dass man in einer Assisiedlung wohnt, bzw. in
einem Sozialbau, dem man das auch ansieht?

das sieht dann ja auch der potentielle Mieter und kann sich überlegen ob er da wohnen möchte … oder nicht

Gruß H:

Hey, was heißt konstruiert, das ist so passiert.

Wenn das passiert wäre, wäre es ein Verstoß gegen FAQ:1129 und wir dürften Dir alle nicht antworten :smile:

SCNR,
-Efchen

Dann kann man ihn damit erpressen oder ihm so richtig eine
reinwürgen.

Und letztendlich ist Erpressung wohl auch nicht wirklich legal :wink:

Gruß,
-Efchen

Hi,

sie hätten nicht unterschreiben müssen, niemand zwingt sie
dazu genau die eine Wohnung zu genau DEM Preis zu mieten

na ja, das kommt auf die Situation an. Wenn der Wohnungsmarkt sehr knapp ist und die andere Wohnung rasch verlassen werden muss, dann ist das schon ein gewisser Zwang, nicht?

Die Frage ist jetzt, wie bekommt man die ortsüblichen
Vergleichsmieten heraus

Mietspiegel der Stadt anschauen oder sich mailen lassen

und kann man da die
überdurchschnittlich hohen Heizkosten (Warmmiete)
miteinrechnen?

ich denke nicht - wieso auch ? Heizverhalten und Heizkosten
sind so individuell…

Weißt Du das oder spekulierst Du? Die Frage ist die - wenn eine Wohnung sehr schlecht isoliert ist (im Grunde ein Bungalow) und in dem MOnaten September bis Mai morgends das Wasser an den Fenstern herunterrinnt, ob das dann nicht den Mietpreis drücken müsste?

Im Mietspiegel finde ich nirgends Angaben zu
schlechter Isolierung des Hauses oder Schimmel, könnte das
aber relevant sein?

wenn der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrages bestand,
ist der Mieter selber schuld wenn er unterschreibt

Da antworte ich wieder so wie oben: Es liegt eine Mangellage an Wohnraumvor.

Dem „Mietspiegel“ ist das relativ egal wie es IN der Wohnung
aussieht

Müsste man nicht umgekehrt auch
angeben können, dass man in einer Assisiedlung wohnt, bzw. in
einem Sozialbau, dem man das auch ansieht?

das sieht dann ja auch der potentielle Mieter und kann sich
überlegen ob er da wohnen möchte … oder nicht

Dann verstehe ich nicht, warum der Mietspiegel danach fragt, ob sich die WOhnung in einem Viertel mit hohem Prestige befindet. Müsste das nicht umgekehrt auch gelten, wenn man in eine Wohnung einzieht, die früher mal ein Asylheim war und auch so aussieht?

Hallo,

Dann kann man ihn damit erpressen oder ihm so richtig eine
reinwürgen.

Und letztendlich ist Erpressung wohl auch nicht wirklich legal
:wink:

Natürlich nicht. Aber das war ja nicht die Frage, denke ich. :wink:
Gruß
loderunner (der selbstverständlich zurück grüßt, wenn er gegrüßt wird)

Dann kann man ihn damit erpressen oder ihm so richtig eine
reinwürgen.

Und letztendlich ist Erpressung wohl auch nicht wirklich legal
:wink:

Nee, aber reinwürgen schon.

Gruß,
-Efchen

Hey, was heißt konstruiert, das ist so passiert.

Wenn das passiert wäre, wäre es ein Verstoß gegen FAQ:1129 und
wir dürften Dir alle nicht antworten :smile:

OK, sowas ist bestimmt schonmal vorgekommen und mich interessiert rein hypothetisch, wie die Rechtslage in solchen Fällen ist.

SCNR,
-Efchen

Hi,

schonmal danke für eure Antworten. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass das Verbot der Mietpreisüberhöhung (§5 Wirtschaftsstrafgesetz) zutrifft, wenn eine Mangellage an Wohnraum bewiesen ist.

Mietpreisüberhöhung bedeutet, dass die Miete höher ist, als 20% über den ortsüblichen Mieten - und bei diesen Berechnungen spielen Feuchtigkeit, Schimmel und Prestige der Wohngegend durchaus eine Rolle.

Wucher bzw. Verstoß gegen die guten Sitten (§138 BGB) würde dann vorliegen, wenn die Untervermieterin 50% mehr verlangt, als sie selbst bezahlt - im beschriebenen Fall handelt es sich aber bloß um 30%.

Grundsätzlich gilt: Man kann immer und auch nachträglich gegen nichtige Mietverträge vorgehen, auch wenn man sie selbst unterschrieben hat und wusste, was man unterschreibt.

Beispielsweise dann, wenn Formulierungen im Mietvertrag nicht stimmen, der Mieter zu hoch belastet würde (Renovierungsarbeiten) oder eben im Vergleich zum Mietspiegel eine Mietpreisüberhöhung vorliegt bzw. die Notlage der Mieter ausgenutzt wird.

:smile:
**************

Wucher bzw. Verstoß gegen die guten Sitten (§138 BGB) würde
dann vorliegen, wenn die Untervermieterin 50% mehr verlangt,
als sie selbst bezahlt

Wo hast du das denn her? Gibt’s dazu eine Quelle?

Grundsätzlich gilt: Man kann immer und auch nachträglich gegen
nichtige Mietverträge vorgehen, auch wenn man sie selbst
unterschrieben hat und wusste, was man unterschreibt.

Gegen einen nichtigen Mietvertrag muss man aber nicht vorgehen, denn er ist ja nichtig. Nichtig sind auch Verträge (sowie andere Rechtsgeschäfte), die sittenwidrig sind. Das steht in dem von dir zitierten § 138 BGB.

Beispielsweise dann, wenn Formulierungen im Mietvertrag nicht
stimmen, der Mieter zu hoch belastet würde
(Renovierungsarbeiten) oder eben im Vergleich zum Mietspiegel
eine Mietpreisüberhöhung vorliegt bzw. die Notlage der Mieter
ausgenutzt wird.

Es handelt sich in solchen Fällen um AGB, bei denen dann die einzelnen Klauseln unwirksam sind.

Levay

Anmerkung
Hallo,

Wucher bzw. Verstoß gegen die guten Sitten (§138 BGB) würde
dann vorliegen, wenn die Untervermieterin 50% mehr verlangt,
als sie selbst bezahlt - im beschriebenen Fall handelt es sich
aber bloß um 30%.

Du hast die Möblierung sicher berücksichtigt, die ja im Mietspiegel und in der ‚Originalmiete‘ nicht mit drin ist?
Gruß
loderunner (ianal)