Hallo,
mal angenommen, eine Person vermietet ihre Mietwohnung unter
und verlangt knappe 30% Aufschlag auf den Preis, den sie
selbst zahlt (400 statt 275 Euro) - verstößt das gegen die
guten Sitten und ist so ein Mietvertrag nachträglich
anfechtbar?
Es ist nirgendwo festgelegt, dass eine Person nicht mehr
verlangen kann als sie selber zahlt. Und es hat sich wohl wer
gefunden, der es bezahlt, oder?
Es ist aber doch festgelegt, dass man nicht die Wesentlichkeitsgrenze von 20% über der ortsüblichen Miete verlangen darf, oder?
Was wäre, wenn die WOhnung möbliert wäre - ein Bett, ein
Esstisch und einige Kleinigkeiten drin wären? Wieviel
Aufschlag wäre dann erlaubt?
Ist es immer noch ortsüblich?
Wenn ich den weiteren Ausführungen glauben soll - ja.
Das versteh ich nicht… also den Zusammenhang…
Würden folgende Kriterien die Sachlage verschärfen:
- Das vermietete Objekt ist eine ehemalige Sozialwohnung der
Gemeinde - ein schlecht isolierter Fertigbau mit dünnen
Wänden, ohne Keller und Dachboden dafür mit
Nachtspeicherheizung (teuer) und Schimmel in den Wänden? Im
Winter ist die Wohnung entweder sehr kalt oder würde den
Heizkostenabschlag von 70 Ero übersteigen.
Ja wer mietet denn auch so was?
Ist es etwa immer noch billger als andere Mieten vor Ort?
Natürlich ist es immer noch billiger. Sonst hätten die beiden es nicht genommen. Allerdings fallen die ganzen Nängel im SOmmer nicht so sehr auf…
- Die Mieter wären zudem Studenten, die monatlich mit je 500
Euro auskommen müssen und das ganze spielt sich in einer der
teuersten Mietregionen Deutschlands ab?
Für die es offensichtlich nicht zu viel wäre, wenn der VM
nichts dran verdienen würde.
- Der Vermieter weiß über die Umstände bescheid, spiegelt ein
freundschaftliches Verhältnis vor und gibt auf Nachfrage an,
selbst den höheren Betrag zu zahlen.
Was er noch nicht mal müsste.
Und gelogen wird viel auf der Welt.
Das macht die Situaton aber nicht ungesetzlich.
Nein, er müsste nicht. Ich ziele aber darauf ab, dass das ein Verstpß gegen die guten Sitten (Wucher), bzw. Ausnutzen einer Mangellage (Verbot der Mitepreisüberhöhung) wäre. Die beiden Mieter mussten praktisch über Nacht aus der vorigen Wohnung raus (weil die Miete dort 530 gekostet hätte und die Vermieterin eine Kaution verlangte, ohne erstmal einen unterschriebenen Mietvertrag zu schicken). Die Region ist dafür bekannt, dass die Mieten sehr teuer sind und es gibt es Leute, die sich ganz besonders clever vorkommen, wenn sie das ausnutzen.
- Die Gemeinde weiß von der Untervermietung nichts.
Ja und? Muss Sie das überhaupt?
NAtürich muss sie das. Niemand darf ohne Erlaubnis seine WOhnung untervermieten. Die Frage ist, ob die Gemeinde das interessiert. Es würde dann nicht mehr darum gehen, dass die Untermieter ihr Geld zurückbekommen, sondern darum, der Untervermieterin, die ein freundschaftliches Verhältnis vorspiegelte, eins auszuwischen. Eine andere Möglichkeit wäre das Finanzamt.
Müsste das nicht sogar unter Betrug fallen? Dank im Voraus für
qualifizierte Antworten 
Da gibt es nen einfachen Trick… andere Wohnung suchen und
Mietvertrag kündigen.
Gruss Ivo
Grüße zurück!