Wohnungsbesichtigungen

Was muss man sich denn als „Noch-Mieter“ an Besichtigungstouren gefallen lassen? An einem Wochenende 8 Besichtigungen verstreut übers ganze WE, so dass man kaum aus dem Haus kann? Auch Vermieter und potentielle Nachmieter allein in der Wohnung (kann ich mir nicht vorstellen). Die Wohnung wird etwa 4 Wochen vor Ende der Mietzeit leer stehen, könnte man nicht die Nachvermietungsversuche in den Zeitraum legen?

Danke für Antworten!

Hallo,

Du musst Besichtigungen schon ermöglichen, allerdings wie alles in einem gewissen Rahmen. Schau mal in den Vertrag, da steht es auch drin. Wann und zu welchen Uhrzeiten

Gruß
joy

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Hallo!
Wie stellst Du dir das vor? Jeder Mieter hat eine Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn ein VM die Wohnung direkt weitervermieten will, muss er die Wohnungsbesichtigungen mit potentiellen Mietern vor deren Kündigungsfrist durchführen. Kein VM möchte auf 2 Monatsmieten gerne verzichten, und kaum ein Mieter geht das Risiko ein vorab zu kündigen und dann keine Wohnung zu finden!

LG
Andreas

Morgen,

Was muss man sich denn als „Noch-Mieter“ an
Besichtigungstouren gefallen lassen? An einem Wochenende 8
Besichtigungen verstreut übers ganze WE, so dass man kaum aus
dem Haus kann? Auch Vermieter und potentielle Nachmieter
allein in der Wohnung (kann ich mir nicht vorstellen).

Vom Gesetzgeber her muss man gar keine Besichtigungen zulassen.

Der Vermieter kann aber Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass ein Nachmieter hätte gestellt werden können, wenn dieser die Wohnung vorher besichtigen hätte können.

Also Achtung!

Sonst ist zu den Zeiten folgendes zu sagen.

Zumutbar sind Termine, die während der üblichen Besuchszeit stattfinden, also in der Regel werktags von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr

Die Wohnung wird etwa 4 Wochen vor Ende der Mietzeit leer stehen,
könnte man nicht die Nachvermietungsversuche in den Zeitraum
legen?

Was fragst du das hier? Wir sind nicht der Vermieter!!!

Gruß
Stiefel

Hallo,

Ich denke die richtigen Sachverständigen werden sich auch noch melden, aber ich geb hier mal meinen Kenntnisstand zum besten.

Zu zumutbaren Zeiten darf Besichtigt werden in erträglichem Rahmen.
Zur Terminabsprache muss man erreichbar sein (ggf Handy wenn man selten daheim ist).

Praktisch würde ich in diesem Fall als Mieter dem Vermieter einen Termin am Wochenende vorschlagen an dem die Leute kommen dürfen (zusammen oder im Viertelstundentakt). Z.B. Samstag von 14 Uhr bis 17 Uhr.
Das dürfte reichen.
Dann würde ich dem Vermieter sagen dass man an einem Nachmieter 4 Wochen vor eigentlichem Vertragsende interessiert ist. Vielleicht findet sich ja ein solcher und man hat Geld gespart.

Alleine darf der Vermieter ohne Genehmigung des Mieters nicht in eine Wohnung. Sollte er das tun (weil er vielleicht einen Schlüssel hat) und man kann das Nachweisen so hat man einen Grund zur fristlosen Kündigung (in diesem Fall vielleicht gut für den Mieter).

Ich kann Dir nicht die Paragraphen oder genauen Formulierungen zu all dem sagen, aber meine Infos stammen vom Mieterbund als mein Vermieter das Haus verkaufen wollte.

Grüße
M.

Was muss man sich denn als „Noch-Mieter“ an
Besichtigungstouren gefallen lassen? An einem Wochenende 8
Besichtigungen verstreut übers ganze WE, so dass man kaum aus
dem Haus kann? Auch Vermieter und potentielle Nachmieter
allein in der Wohnung (kann ich mir nicht vorstellen). Die

Danke für Antworten!

dem Vermieter eine Zeit nennen wann Termine möglich sind:

z.B. Freitag von 17 bis 19 Uhr
oder…!

Er kann sich einen davon aussuchen, ein ganzes Wochenende bestimmt nicht und den Sonntag erst recht nicht! Übrigens der VM kann nur soweit gehen wie der M es zulässt, wie gesagt, dem VM eine Zeit einräumen und gut ist.

Übrigens auch 8 Interessenten müssen nicht zeitgleich reingelassen werden, man kann darauf bestehen immer einer nach dem anderen, wegen der Diebstahl Gefahr!

Wohnung wird etwa 4 Wochen vor Ende der Mietzeit leer stehen,
könnte man nicht die Nachvermietungsversuche in den Zeitraum
legen?

Das wäre auch möglich, hier würde ich allerdings nicht unbedingt dem Vermieter so die Schlüssel überlassen, wegen möglichen Schäden (man weis nie!). Letzendlich kommt es auf den VM ob der dem zustimmt, das muss M mit ihm selbst regeln!

Gruß

Hallo,

der VM muss dem M, den Termin 7 Tage vorher ankündigen!

Gruß

Hallo,

der VM muss dem M, den Termin 7 Tage vorher ankündigen!

Der VM muss/soll den Mieter, wenn dieser berufstätig ist, mindestens vier Tage zuvor benachrichtigen. Bei nicht berufstätigen Mietern reicht eine Ankündigungsfrist von zwei Tagen.

Im Übrigen richten sich die Besuchtermine nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Dort ist geregelt zu welchen Zeiten der VM mit Interessenten - wenn das Mietverhältnis gekündigt ist - erscheinen kann. Dabei als Hinweis z.B. 14-18.00 Uhr bedeutet, dass um 18.00 die Interessenten das Haus verlassen müssen. Zu empfehlen ist, dass die Termine miteinander abgesprochen werden.

Gruss Günter

Hallo,

Im Übrigen richten sich die Besuchtermine nach den
Vereinbarungen im Mietvertrag.

das habe ich ja noch nie gesehen. Und ich habe schon einige MVs gesehen.
Damit will ich aber nicht sagen, dass es solche Vereinbarungen nicht gibt.

Schönes Wochenende!

Gruß
Stiefel

Hallo,

Der VM muss/soll den Mieter, wenn dieser berufstätig ist,
mindestens vier Tage zuvor benachrichtigen.

stimmt mein Fehler!

Bei nicht berufstätigen Mietern reicht eine Ankündigungsfrist von :zwei Tagen.

Auch wahr.

Im Übrigen richten sich die Besuchtermine nach den
Vereinbarungen im Mietvertrag. Dort ist geregelt zu welchen
Zeiten der VM mit Interessenten - wenn das Mietverhältnis
gekündigt ist - erscheinen kann.

das ist mir neu, und wir wissen nicht ob so eine Klausel tatsächlich im Mietvertrag steht. Also kann sein muss aber nicht.

Dabei als Hinweis z.B. 14-18.00 Uhr bedeutet, dass um 18.00 die :Interessenten das Haus verlassen müssen. Zu empfehlen ist, dass die :Termine miteinander abgesprochen werden.

Zu empfehlen nicht, sondern sollte so sein! Es sei den eine Klausel im Mietvertrag sieht genau den Tag und eine bestimmte Uhrzeit vor, was mir neu wäre.

Gruß

Hallo,

Im Übrigen richten sich die Besuchtermine nach den
Vereinbarungen im Mietvertrag.

das habe ich ja noch nie gesehen. Und ich habe schon einige
MVs gesehen.
Damit will ich aber nicht sagen, dass es solche Vereinbarungen
nicht gibt.

Derartige Vereinbarungen führen die Haus- und Grundeigentümerverbände, je nach Ausgabedatum auch Mietverträge vom Brunnen-Verlag und Zweckform.

Bei rd 35 diversen Mietvertragsausgaben muss man auch nicht alle kennen und wenn man nicht im Mietrecht umfassend tätig ist, kommt man möglicherweise kaum an solche Verträge. Ich hatte erst heute Mittag in der Beratung wieder die vereinbarte Besichtigungszeit wegen Wohnungskündigung.

Gruss Günter

Was fragst du das hier? Wir sind nicht der Vermieter!!!

Vielleicht weil es ein Forum ist in dem man Fragen stellt? Ich finde das äußerst unhöflich und möchte an dieser Stelle anmerken, wer keine Lust hat qualifiziert zu antworten, der sollte es doch einfach lassen.

Gruß
joy

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Lieber Stiefel!
Bitte poste doch Deine Statements hier und verschone mich mit solch kindischen Privat-Emails.

Ich wusste nicht, dass Du hier der Mietrecht-Guru zu sein glaubst und keine Kritik duldest. Ich habe lediglich Deine Höflichkeit kritisiert, nicht Deine Auslegung zu dem Fall. Und das zu Recht, wie mir scheint.

Gruß
Joy

Vielen Dank für die umfangreichen Antworten! Damit ist uns schon geholfen!

DANKE