Mietzahlung in Kauion umwandeln?

Hallo,
Mal angenommen, ein Paar X zieht in eine neu angemietete Wohnung. Die Kaution beträgt 1 Monatsmieten. Durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit kam Paar X in Zahlungsschwierigkeiten. Die Kaution konnte bisher noch nicht überwiesen werden und auch die Miete für den laufenden Monat wurde verzögert gezahlt. daraufhin erhielt das Paar ein Schreiben von einem Anwalt in dem die Wohnung Fristlos gekündigt wurde, da der Vermieter die Mietzahlung des Vergangenen Monats in die Kaution umwandelte, dies jedoch dem Paar nicht mitteilte und sich auch nicht Schriftlich oder Telefonisch meldete. Jetzt begründet der Vermieter dass das paar über zwei Monate im Mietverzug wäre und somit Fristlos gekündigt wird.

Meine Frage nun:

1.) Darf der Vermieter einfach die überwiesene Miete (die auch im überweisungsbetreff als Miete benannt wurde) in die noch offene kaution umwandeln?
2.) Hätte er in diesem Fall nicht vorher abmahnen müssen?
3.) Ist eine solche Fristlose kündigung überhaubt rechtens?

Dann hätte ich da noch eine kleine Frage:

Wenn der Vermieter und Besitzer der Wohnung von dem Paar gefragt wurde ob die Frau (Sie steht im Mietvertrag) dem Mann mit einem Untermietvertrag einziehen lassen darf, der Haubtvermieter also von diesem Untermietvertrag weiß und zugestimmt hatte, darf er dann die Frau überhaubt noch Fristlos kündigen ohne den Untermieter ebenfalls eine Fristlose kündigung zuzustellen, da der Untermieter ja auch eine Rechtlich bindende Kündigungsfrist hat.

Ich bedanke mich schon einmal für eure antworten.

1.) Darf der Vermieter einfach die überwiesene Miete (die auch
im überweisungsbetreff als Miete benannt wurde) in die noch
offene kaution umwandeln?

Nein, das darf er eben nicht. Die Tilgungsbestimmung des Schuldners kann der Gläubiger nicht ändern. Damit erübrigen sich auch die anderen Fragen, denn wenn die Miete bislang bezahlt wurde, besteht auch kein Kündigungsgrund. Wenn die Kaution noch nicht bezahlt wurde, kann sich der Mieter damit in Verzug befinden. Allerdings erlaubt ihm das Gesetz hier auch die Ratenzahlung.

Levay

Hallo,

der VM darf eine Zahlung, die eindeutig als Miete deklariert wurde nicht in Kautionszahlung umwandeln.

Allerdings hat der VM das Rect em Mieter zu kündigen, wenn diese mit Mietzahlungen im Rückstand ist und gleichzeitig auch die Kaution nicht gezahlt wird. Vorsicht also, eine nicht gezahlte Kaution kann nach einigen neuen Urteilen durchaus Grund der fristlosen Kündigung werden.

Mal angenommen, ein Paar X zieht in eine neu angemietete
Wohnung. Die Kaution beträgt 1 Monatsmieten. Durch Krankheit
und/oder Arbeitslosigkeit kam Paar X in
Zahlungsschwierigkeiten. Die Kaution konnte bisher noch nicht
überwiesen werden und auch die Miete für den laufenden Monat
wurde verzögert gezahlt. daraufhin erhielt das Paar ein
Schreiben von einem Anwalt in dem die Wohnung Fristlos
gekündigt wurde, da der Vermieter die Mietzahlung des
Vergangenen Monats in die Kaution umwandelte, dies jedoch dem
Paar nicht mitteilte und sich auch nicht Schriftlich oder
Telefonisch meldete. Jetzt begründet der Vermieter dass das
paar über zwei Monate im Mietverzug wäre und somit Fristlos
gekündigt wird.

Meine Frage nun:

1.) Darf der Vermieter einfach die überwiesene Miete (die auch
im überweisungsbetreff als Miete benannt wurde) in die noch
offene kaution umwandeln?

nein

2.) Hätte er in diesem Fall nicht vorher abmahnen müssen?

nein, er darf umgehend bei Verzug anwaltlich oder gerichtlich vorgehen. Verzug tritt bei der Mietzahlung frühestensam 4. Werktag des Monats ein, bei der Kaution tritt Verzug frühestens nach der 1. Mietzahlung in der Höhe 1/3 der Kaution ein.

3.) Ist eine solche Fristlose kündigung überhaubt rechtens?

ja, denn der Mieter verhält sich vertagswidrig. Allerdings ist in solchen Fällen - wenn auch bereits fehlende Kautionszahlungen zu Kündigungen geführt haben - eine vorherige Abmahnung mit Kündigungsandrohung besser, denn nicht alle Richter an Amtsgerichten bewerten die fehlende Kaution als Kündigungsgrund.

Dann hätte ich da noch eine kleine Frage:

Wenn der Vermieter und Besitzer der Wohnung von dem Paar
gefragt wurde ob die Frau (Sie steht im Mietvertrag) dem Mann
mit einem Untermietvertrag einziehen lassen darf, der
Haubtvermieter also von diesem Untermietvertrag weiß und
zugestimmt hatte, darf er dann die Frau überhaubt noch
Fristlos kündigen ohne den Untermieter ebenfalls eine
Fristlose kündigung zuzustellen, da der Untermieter ja auch
eine Rechtlich bindende Kündigungsfrist hat.

Die Kündigung richtet sich gegen die Hauptmieterin. Das Thema Untermieter hat den VM nicht zu interessen. Dies ist ein Problem zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Sofern hier Hartz IV vorliegt, kann ich nur davor warnen, dass Untermieter und Hauptmieter versuchen den VM auszuspielen. Dies kann durchaus dann als Täuschung zur Erlangung von höheren Sätzen nach Hartz IV und zur Einstellung der Gelder an den Untermieter führen.

Ich bedanke mich schon einmal für eure antworten.

Gruss Günter