Hallo,
Mal angenommen, ein Paar X zieht in eine neu angemietete Wohnung. Die Kaution beträgt 1 Monatsmieten. Durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit kam Paar X in Zahlungsschwierigkeiten. Die Kaution konnte bisher noch nicht überwiesen werden und auch die Miete für den laufenden Monat wurde verzögert gezahlt. daraufhin erhielt das Paar ein Schreiben von einem Anwalt in dem die Wohnung Fristlos gekündigt wurde, da der Vermieter die Mietzahlung des Vergangenen Monats in die Kaution umwandelte, dies jedoch dem Paar nicht mitteilte und sich auch nicht Schriftlich oder Telefonisch meldete. Jetzt begründet der Vermieter dass das paar über zwei Monate im Mietverzug wäre und somit Fristlos gekündigt wird.
Meine Frage nun:
1.) Darf der Vermieter einfach die überwiesene Miete (die auch im überweisungsbetreff als Miete benannt wurde) in die noch offene kaution umwandeln?
2.) Hätte er in diesem Fall nicht vorher abmahnen müssen?
3.) Ist eine solche Fristlose kündigung überhaubt rechtens?
Dann hätte ich da noch eine kleine Frage:
Wenn der Vermieter und Besitzer der Wohnung von dem Paar gefragt wurde ob die Frau (Sie steht im Mietvertrag) dem Mann mit einem Untermietvertrag einziehen lassen darf, der Haubtvermieter also von diesem Untermietvertrag weiß und zugestimmt hatte, darf er dann die Frau überhaubt noch Fristlos kündigen ohne den Untermieter ebenfalls eine Fristlose kündigung zuzustellen, da der Untermieter ja auch eine Rechtlich bindende Kündigungsfrist hat.
Ich bedanke mich schon einmal für eure antworten.