Heizkostenabrechnung - Flächenanteil

Hallo,

es ist ja schon seit vielen Jahren Vorschrift, dass bei Mietwohnungen Heizkosten durch Ablesegeräte an den Heizkörpern erfasst müssen.

Trotzdem sehen Standardmietverträge vor, dass ein Teil der Kosten, meist 30 %, nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Warum nicht 100 % nach Ablesung?

Grüße
Carsten

Hallo,

ie Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ein Teil der Kosten auf die Wohnfläche und ein Teil auf en Verbrauch umgelegt wird. Dabei ist der Schlüssel 30/70, 40/0 unf 50/50 zulässig.

Mit dieser Regelung soll u.a. verhindert werden, dass Wohnungen in günstiger Lage in einem Gebäude (z.B. die Wohnung wird von unten beheizt, darüber liegt nochmals eine Wohnung und rechts und links auch) bevorteilt werden.

Mir sind aus der Praxis mehrere Wohnkomplexe bekannt, dort müssen einzelne Mieter in günstug gelegenen Wohnungen im Winter nicht heizen, weil sie durch die Umgebung Temperaturen bis 22 Grad haben. Wer hier also keine Festkosten hätte ( 30, 40 oder 50 % ) hätte eine warme Wohnung und keinerlei Kosten weil bei 100 % Verbrauchsumlage dann die Nachbarn das Heizen finanzieren würden.

es ist ja schon seit vielen Jahren Vorschrift, dass bei
Mietwohnungen Heizkosten durch Ablesegeräte an den Heizkörpern
erfasst müssen.

richtig, hier wird auch der Verbrauch erfasst.

Trotzdem sehen Standardmietverträge vor, dass ein Teil der
Kosten, meist 30 %, nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Warum nicht 100 % nach Ablesung?

siehe vorher

Gruss Günter