Nehmen wir mal folgendes an:
Eine Frau trennt sich von Ihrem Lebensgefärten und BEIDE ziehen aus der wohnung aus, wobei nur die Frau im Mietvertrag steht, jedoch nicht der ehemalige Lebensgefärte. Nachdem die Frau ihre sachen aus der Wohnung geräumt hat, teilt sie dem Vermieter Schriftlich mit dass sie nun aus der Wohnung ausgezogen ist, jedoch noch immer gegenstände ihres ehemaligen Lebensgefärten in der Wohnung sind, und sie diesem die Schlüssel der Wohnung übergeben hat damit dieser seine sachen aus der wohnung räumen kann. Jedoch erfährt die Frau dass ihr ehemaliger lebensgefärte nicht wie vereinbart die sachen aus der wohnung geräumt hat. Dennoch meldet sich der Vermieter der wohnung nict bei der Frau um ihr dies auch mitzuteilen (dass er nicht seine sachen aus der wohnung räumt hat die frau durch einen gemeinsamen bekannten erfahren).
Meine Frage nun.
1.) wenn der vermieter sich nicht schriftlich bei der ehemaligen Mieterin meldet obwohl er über diesen zustand informiert ist, bedeutet dies dann das er den auszug der Frau so aktzeptiert (rechtlich gesehen)?
2.) gibt es in diesem Fall eine Frist innerhalb sich der Vermieter bei der Frau melden müsste?
3.) anhand der noch in der wohnung vorhandenen sachen ist eindeutig zu erkennen wehm diese gehören (dem ex lebensgefärten), kann man diesen irgendwie verbindlich dazu zwingen die sachen rauszuräumen? oder auf seine rechnung eine entsorgung der sachen zu veranlassen?
vielen dank schonmalfür eure antworten
LG