Nach auszug - ex lebensgefährte räumt nicht aus

Nehmen wir mal folgendes an:
Eine Frau trennt sich von Ihrem Lebensgefärten und BEIDE ziehen aus der wohnung aus, wobei nur die Frau im Mietvertrag steht, jedoch nicht der ehemalige Lebensgefärte. Nachdem die Frau ihre sachen aus der Wohnung geräumt hat, teilt sie dem Vermieter Schriftlich mit dass sie nun aus der Wohnung ausgezogen ist, jedoch noch immer gegenstände ihres ehemaligen Lebensgefärten in der Wohnung sind, und sie diesem die Schlüssel der Wohnung übergeben hat damit dieser seine sachen aus der wohnung räumen kann. Jedoch erfährt die Frau dass ihr ehemaliger lebensgefärte nicht wie vereinbart die sachen aus der wohnung geräumt hat. Dennoch meldet sich der Vermieter der wohnung nict bei der Frau um ihr dies auch mitzuteilen (dass er nicht seine sachen aus der wohnung räumt hat die frau durch einen gemeinsamen bekannten erfahren).

Meine Frage nun.
1.) wenn der vermieter sich nicht schriftlich bei der ehemaligen Mieterin meldet obwohl er über diesen zustand informiert ist, bedeutet dies dann das er den auszug der Frau so aktzeptiert (rechtlich gesehen)?
2.) gibt es in diesem Fall eine Frist innerhalb sich der Vermieter bei der Frau melden müsste?
3.) anhand der noch in der wohnung vorhandenen sachen ist eindeutig zu erkennen wehm diese gehören (dem ex lebensgefärten), kann man diesen irgendwie verbindlich dazu zwingen die sachen rauszuräumen? oder auf seine rechnung eine entsorgung der sachen zu veranlassen?

vielen dank schonmalfür eure antworten

LG

Hallo!

1.) wenn der vermieter sich nicht schriftlich bei der
ehemaligen Mieterin meldet obwohl er über diesen zustand
informiert ist, bedeutet dies dann das er den auszug der Frau
so aktzeptiert (rechtlich gesehen)?

Die Frau ist ja nicht ausgezogen (rechtlich gesehen), denn die Wohnung ist nicht geräumt und der Vermieter kann sie nicht verwerten.

2.) gibt es in diesem Fall eine Frist innerhalb sich der
Vermieter bei der Frau melden müsste?

Nein, die Frau hat dafür zu sorgen, dass die Wohnung geräumt übergeben wird. Solange das nicht geschieht, kann der Vermieter auch die Miete weiter verlangen.

3.) anhand der noch in der wohnung vorhandenen sachen ist
eindeutig zu erkennen wehm diese gehören (dem ex
lebensgefärten), kann man diesen irgendwie verbindlich dazu
zwingen die sachen rauszuräumen? oder auf seine rechnung eine
entsorgung der sachen zu veranlassen?

Ja.