Malerfirma vom Vermieter bestellt - rechtens ?

Hallo an Alle … vielleicht kann jemand einen Rat geben in folgender Angelegenheit :

Frau M. 87 Jahre alt , kündigt ihre jetzige Wohnung um ins Altersheim zu gehen.

Sie hält drei Monate Kündigungsfrist ein ( bzw. zahlt in der KF ihre volle Miete ),wohnt jedoch schon im Altersheim . Auf Nachfrage bei der Vermieterin Frau W. inwieweit die Wohnung renoviert werden solle, äußert sich Frau W. das sie eine Malerfirma beauftragt da sie die WG Fachgerecht renoviert haben möchte. Die Kosten verrechne sie dann auch gleich mit der Kaution .

Mieterin Frau M .fragte nach , ob Bekannte die WG streichen können. Vermieterin Frau W. sagte nein : es solle eine von ihr beauftragte Firma sein , welche sie ohnehin schon bestellt hätte.

Vermieterin Frau W . ließ ohne Wissen des Zeitpunktes die Firma in die angemietete WG der Frau M. Zusätzlich legte sie Zettel aus mit der Überschrift : ENDREINIGUNG - welche sie auch lieber von eine Firma hätte erledigen wollen .

Nun zu den Fragen :

Vermieterin betritt ohne Wissen WG - rechtens ???
Vermieterin verlangt volle Rechnung der Malerfirma - rechtens ??? Malerfirma benutzt auch noch teure abwaschbare Farbe .
Vermieterin will Kaution verrechnen - rechtens ???

Folgende Arbeiten wurden von seitens der Mieterin getätigt.

Fenster,Jalousien(innen und aussen),Türen,Badfliesen , Heizkörper , Fußböden , Balkon in 5 std. arbeit gereinigt.

Sollte das reichen für die WG Übergabe am Mittwoch.

Wie soll die 87 Jährige Mieterin mit der Malerrechnung reagieren ?

BITTE DRINGEND UM HILFE … ES EILT !!!

DANKE an Alle !!!

ich würde dringend raten,zur mieterberatung zu gehen.

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Gruß!

Horst

Hallo,

eine Wohnung muß vernünftig renoviert werden, jedoch muß daß nicht von einer Fachfirma gemacht werden, sondern es kann jeder selber machen oder selbst jemanden beauftragen.
Zudem kommt es auch noch darauf an, wann die alte Frau die Wohnung das letzte mal hat renovieren lassen.
Sollte das z.B. erst ein halbes Jahr hergewesen sein, wäre eine Endrenovierung gar nicht nötig gewesen.
Um an die gezahlte Kaution zu kommen wird wohl nur der Gang zum Anwalt helfen.
Viel Glück
Wolly

Hi!

Vermieterin betritt ohne Wissen WG - rechtens ???

Bin kein Jurist, aber das klingt für mich nach Hausfriedensbruch. Kein Vermieter hat das Recht, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters die Wohnung zu betreten. Notfälle ausgenommen (z.B. Wasserrohrbruch während urlaub oder so)

Vermieterin verlangt volle Rechnung der Malerfirma - rechtens
???

Darf sie nicht!! Es ist das Recht des Mieters, den Handwerker selbst auszusuchen, wenn er die Rechnung selber zahlen muß. Das gilt normalerweise bei z.B. Sanitär-Fachleuten bei verstopften Rohren etc.
Tapezieren und Weiß streichen kann dagegen auch ein „Laie“ und daher besteht keine Pflicht, einen Maler zu beauftragen.
Wenn die Vermieterin das trotzdem tut, dann hat sie die Rechnung selbst zu tragen.

Malerfirma benutzt auch noch teure abwaschbare Farbe .
Vermieterin will Kaution verrechnen - rechtens ???

S.o. Sie hat kein Recht, Euch vorzuschreiben wer die Schöheitsreparatur vornimmt. Es sei denn Ihr streicht z.B. Fenster und Türen mit schlechter Billigfarbe und/oder „Laienhaftem“ Ergebnis. Denn kann sie NACH Abnahme der Wohnung das richten lassen und es Euch in Rechnung stellen.

Folgende Arbeiten wurden von seitens der Mieterin getätigt.
Fenster,Jalousien(innen und aussen),Türen,Badfliesen ,
Heizkörper , Fußböden , Balkon in 5 std. arbeit gereinigt.

Sollte das reichen für die WG Übergabe am Mittwoch.

Kommt drauf an. Wenn alles weiß gestrichene vergilbt ist, kann man reinigen soviel man will. Die Vermieterin ekelt sich wohl davor und meint, eine Firma könne das besser. Das ist wohl Auslegungssache, was man als „sauber“ definiert. Hängt auch vom Übernahmeprotokoll zu Mietbeginn bzw. Vertrag ab, was für Abnutzungserscheinungen etc.

Wie soll die 87 Jährige Mieterin mit der Malerrechnung
reagieren ?

Nicht zahlen und komplette Herausgabe der Kaution verlangen. Es sei denn, man einigt sich wegen Endreinigung oder so anders.
Allerdings kann es gut sein, dass man die Kaution dann erst einklagen muss, wenn sich die Vermieterin stur stellt. Allerdings gibt es dazu sicher genug eindeutige Urteile. Fragt beim Mieterbund nach den genauen Urteilen oder forscht in einer Bücherei nach. Da gibt es genug Info über Mietrecht.

Gruß
Andrea