Anwaltskosten einfach auf jd. anderen abwälzen?

Hallo liebe Experten :smile:

Folgende fiktive Sachlage:

H (Hauptmieter) und U (Untermieter) wohnen in einer Wohngemeinschaft. U kündigt und zieht aus. Bereits nach wenigen Wochen bekommt H E-Mails von U mit der Aufforderung die Kaution zurück zu überweisen. H überweist die Kaution mit Abzügen nach ca. 2 Monaten an U. U ist jedoch mit den Abzügen nicht einverstanden und setzt dem H per E-Mail eine Frist von 3 Werktagen (Freitag kommt die E-Mail bei H an und spätestens am darauf folgenden Mittwoch soll der Fehlbetrag auf U’s Konto eingegangen sein). H erkennt, dass er evtl. Unrecht hatte mit den Abzügen, will sich aber noch intensiver darüber informieren. Da er sich aber bewusst ist, dass er die Zinsen für die Kaution vergessen hatte zu überweisen, überweist er vorerst nur diese Zinsen (innerhalb der gesetzten Frist), nicht jedoch die Abzüge. In dem E-Mail von U wird darauf hingewiesen, dass nach erfolgloser Fristsetzung diese Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. 17 Tage nach Verstreichen der Frist bekommt H plötzlich einen Brief von U’s Anwalt mit der Aufforderung die zu Unrecht einbehaltenen Abzüge UND die Anwaltskosten von U zu überweisen!!! Muss H die Anwaltskosten von U tatsächlich bezahlen? Vielen Dank schon mal im Voraus :smile:

Hallo,

Muss H die Anwaltskosten von U tatsächlich bezahlen? Vielen Dank schon
mal im Voraus :smile:

also ist die Forderung von U zu recht, dann muss H den Anwalt bezahlen, sonst nein!

Gruß

Hey :smile:

Vielen Dank für die schnelle Antwort :smile: Muss denn U den H nicht mehrmals mahnen, die Abzüge zu überweisen… bevor er einen Rechtsanwalt einschaltet bzw. dessen Kosten dann auf H abwälzt? Wegen den Abzügen hat U jedoch lediglich einmal gemahnt :frowning:

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Vielen Dank für die schnelle Antwort :smile: Muss denn U den H
nicht mehrmals mahnen, die Abzüge zu überweisen… bevor er
einen Rechtsanwalt einschaltet bzw. dessen Kosten dann auf H
abwälzt? Wegen den Abzügen hat U jedoch lediglich einmal
gemahnt :frowning:

Mahnen muss man überhaupt nicht. Wenn eine Rechnung zu einem bestimmten Datum fällig ist, aber nicht beglichen wurde, kann man - wenn man möchte, sofort den Anwalt einschalten.
Allerdings sollten man sich sehr sicher sein, das die Forderung so auch rechtens ist. Denn im schlimmsten Fall, muss derjenige für sämtlichen Kosten (Zinsen, Rechtsanwalt, oder sogar Gericht) aufkommen, der letzendlich falsch liegt
Also noch einmal ganz genau informieren wie die Rechtslage ist, am besten auch beim Mieterbund oder Anwalt DRINGEND! Wenn man sich sicher ist richtig zu liegen, dann kann man dem Anwalt des Gegners dies auch belegen. Dann muss der Gegner seinen Anwalt selber bezahlen. Wenn man sich allerdings getäuscht hat, sollte man die Rechnung sowie Anwalt schleunigst bezahlen, sonst kommen noch sehr viel mehr Kosten in Folge auf einen zu.

Hallo!
Eine Fristsetzung von 3 Werktagen halte ich rechtlich für bedenklich. Eigentlich sind hier 10-14 Tage üblich. Sonst hat man ja gar keine Möglichkeit die Richtigkeit der Forderung zu Prüfen!
Wenn eine Forderung berechtigt ist, muss sie natürlich auch bezahlt werden.
Hier würde ich doch sofort einen Anwalt einschalten!

LG
Andreas

Wieso sollte man mehrfach mahnen müssen? Das leuchtet mir nicht ein.

Entscheidend ist allein, ob sich der Schuldner im Verzug befindet. Verzug kann durch eine Mahnung begründet werden; in machen Fällen bedarf es überhaupt keiner Mahnung.

Verzug bedeutet: Der Schuldner hat bislang nicht gezahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Kannst du mir auch nur einen nachvollziehbaren Grund nennen, warum man so jemanden mehrfach mahnen müssen sollte?

Levay