Wie kann sich jemand wehren wenn…
- der Nachbar seinen Balkon zumüllt
- der selbe Nachbar 2 Hunde besitzt, die die Wohnung vollsch*****, weil sie nicht nach draußen kommen
- dadurch ein übelrichender Gestank aus dieser Wohnung kommt
- der Nachbar 24 Stunden am Tag den Fernseher auf extremer Lautstärke im Schalfzimmer hat. so das man nicht einschlafen kann.
- das Ortnungsamt sagt… für so etwas nicht zuständig zu sein
Wer kann Tipps geben?
Danke im Vorraus
Gruß
Ela
und was sagt der vermieter?
Moin Ela,
wie mein Vorposter schon richtig fragt, was sagt der Vermieter dazu?
Davon abgesehen, wieviele Mietparteien gibt es?
Sehen die anderen die Problematik ebenso?
Absprechen und Gespräch erst mit dem Corpus delikti suchen, dann mit dem Vermieter.
Falls kein Ergebnis, den Vermieter nochmal schriftlich (Einschreiben) zu einer Stellungnahme auffordern.
Im Zweifelsfalle bitte zum Mieterbund, auf keinen Fall selbsttätig Miete kürzen oder so; das kann nach hinten losgehen.
Viel Glück
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Leider hat ein durch Lärm oder Gestank seiner Nachbarn beeinträchtigter Mensch zwar theoretisch Rechte - aber für sich selbst nicht sehr viele Chancen der Durchsetzung.
Die Ordnungsämter wimmeln m.E. gerne ab, aber da sollte man nicht so leicht klein beigeben > ggfs. MUSS das Ordnungsamt tätig werden > bei nächtlicher Ruhestörung auch die Polizei (Einsatzprotokoll = Beweis)
Der Vermieter kann den Mietern ggfs. wegen Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der Hausordnung (Ruhezeiten), nichtvertragsgemäßen Gebrauchs abmahnen und in echt erheblichen Fällen nach erfolgloser Abmahnung womöglich sogar kündigen. Allerdings braucht er dazu Beweise - also Lärmprotokoll, Fotos o.Ä.
Wie steht es mit anderen Nahcbarn?
Andererseits wär es womöglich viel effektiver den Tierschutz einzuschalten > nichtartgerechte Haltung …
Andererseits wär es womöglich viel effektiver den Tierschutz
einzuschalten > nichtartgerechte Haltung …
Hallo,
der Tierschutz kann als Verein garnichts legales tun, das Veterinäramt eher, wenn sie denn Lust drauf haben.
Grüsse
Jörg
Der Nachbar ist Eigentümer der Wohnung.
In dem Haus gibt es dann noch vier weitere Mietpateien (also insgesamt fünf Wohnungen).
Drei dieser Mietparteien bekommen von der Ruhestörung nichts mit.
Und das mit dem Geruch ist den anderen leider egal.
Gruß
Ela