Gewerbemietrecht

Hallo.

Kürzlich kam eine Diskussion auf, nachdem die Mieterrechte für Privatmieter stets gestärkt werden. Von den Privatmietern kamen wir dann auf die Gewerbemieter und möglicherweise auf einen Sonderfall.

Herr M und Frau B stehen zusammen in keinerlei Beziehung. Sie haben sich über irgendeinen Weg gefunden beschlossen gemeinsam einen Büroraum praktisch als Bürogemeinschaft zu mieten. Jeder übt sein eigenes Gewerbe aus. Beide unterschreiben einen Gewerbemietvertrag.

Herr M möchte sich am Tage X jedoch vergrößern und will sich neue Räume suchen. Müssen nun Herr M und Frau B beide den Gewerbemietvertrag kündigen? Oder reicht eine einfache, fristgemäße Kündigung von Herrn M?

In der Diskussion kam man zu keinem Ergebnis. Privatmieter müssen ja beide Kündigen, sollten Sie keine speziellen Paragraphen im Mietvertrag haben.

Wie ist eure Meinung?

Das ist keine Frage des Miet-, sondern des allgemeinen Schuldrechts. Wenn zwei Leute gemeinsam einen Vertrag unterschreiben, müssen auch beide kündigen. Da gibt es weder für Privatleute noch für sonstwen Ausnahmen.

Levay

Wenn zwei Leute gemeinsam einen Vertrag
unterschreiben, müssen auch beide kündigen. Da gibt es weder
für Privatleute noch für sonstwen Ausnahmen.

Das haben wir uns auch gesagt!
Nur gibt es ja wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Mietarten. Wenn zB Herr Z seine Privatmieter aus der Wohnung haben will, dann geht das nicht so einfach. Gewerbliche Mieter kann man ja praktisch schon am nächsten Tag rauswerfen, da sie nicht wirklich geschützt sind.

„Praktisch am nächsten Tag rauswerfen“ kann der Vermieter auch keinen Gewerbemieter - solange dieser sich vertragstreu verhält, d.h. seine vertraglichen Pflichten erfüllt.

Für Geschäftsräume beträgt z.B. die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs = 6 Monate - für beide Vertragsparteien gleichermassen!
Nur dass der Vermieter bei einer „ordentlichen“ Kündigung eben keinen Kündigungsgrund benennen muss.

Hallo,

Für Geschäftsräume beträgt z.B. die Kündigungsfrist 3 Monate
zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs = 6 Monate

kannst Du mir das mal vorrechnen?
Kommt mir ein wenig so vor wie im Witz: 10€ haben oder nicht haben sind schon 20€ und vor dem Spiegel 40.
Gruß
loderunner

Hallo,

Für Geschäftsräume beträgt z.B. die Kündigungsfrist 3 Monate
zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs = 6 Monate

kannst Du mir das mal vorrechnen?
Kommt mir ein wenig so vor wie im Witz: 10€ haben oder nicht
haben sind schon 20€ und vor dem Spiegel 40.

Nächst möglicher Kündigungstermin wäre aktuell der der 31.03.2008.

Denn die ordentliche Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Heißt Kündigungsabgabe spätestens am 4. Oktober 2007 (da 3. Oktober kein Werktag)

Kalendervierteljahre: Januar bis März / Abril bis Juni / Juli bis September / Oktober bis Dezember

Gruß
Stiefel

Hallo,
Danke für Deine Deutung. So weit war ich natürlich auch schon. Nur ist „3…6Monate“ eben nicht das gleiche wie „6Monate“, oder?
Gruß
loderunner

Ich kann dich nicht hindern, zu kritteln, wenn du absolut kritteln willst.
Aber „3…6 Monate“ habe ich nicht geschrieben, sondern:
„Für Geschäftsräume beträgt z.B. die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs = 6 Monate - für beide Vertragsparteien gleichermassen!“

oder für Dich der Original-Gesetzestext im Wortlaut
„… spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.“

… verstehen musst du aber immer noch selbst.

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