Frage zur gesetzlich geregelten Kleintierhaltung

Hallo,

habe eigentlich nur eine kleine Frage. Es ist ja gesetzlich geregelt das die Kleintierhaltung inkl. Hamster u.ä. erlaubt sei solange keine Lärm oder Geruchsbelöstigung entsteht.

Meine Frage ist ganz einfach nur zu was denn Aquarien in diesem Punkt zählen. Zählt man diese zu den Kleintieren? Kann der Vermieter einem ein Aquarium verbieten?

Vielen Dank schonmal…

Pascal

Moin, Pascal,

Kann der Vermieter einem ein Aquarium verbieten?

er kann darauf bestehen, dass die zulässige Flächenbelastung des Fußbodens nicht überschritten wird, die oft nur bei 200 kg / qm liegt.

Gruß Ralf

habe eigentlich nur eine kleine Frage. Es ist ja gesetzlich
geregelt das die Kleintierhaltung inkl. Hamster u.ä. erlaubt
sei solange keine Lärm oder Geruchsbelöstigung entsteht.

Hallo,

wo ist das gesetzlich geregelt? Im Bundeskleintierhaltungsgenehmigungsgesetz oder in der Hamsterverordnung?

Gruß

S.J.

Hallo,

habe eigentlich nur eine kleine Frage. Es ist ja gesetzlich
geregelt das die Kleintierhaltung inkl. Hamster u.ä. erlaubt
sei solange keine Lärm oder Geruchsbelöstigung entsteht.

wo ist das gesetzlich geregelt? Im
Bundeskleintierhaltungsgenehmigungsgesetz oder in der
Hamsterverordnung?

Wenn es hart auf hart kommt, dann ist dies sogar im Grundgesetz verankert, denn das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darf nicht verletzt sein.

Wie gesagt, wäre wohl ein Härtefall!

Gruß
Stiefel

Hallo,

habe eigentlich nur eine kleine Frage. Es ist ja gesetzlich
geregelt das die Kleintierhaltung inkl. Hamster u.ä. erlaubt
sei solange keine Lärm oder Geruchsbelöstigung entsteht.

Falsch, lese dir am besten mal den folgenden Link durch.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß
Stiefel

Hallo,

Wenn es hart auf hart kommt, dann ist dies sogar im
Grundgesetz verankert, denn das Grundrecht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit darf nicht verletzt sein.

bekanntermaßen regelt das Grundgesetz das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.

Zudem ließe sich mit Verweis auf diesen Grundgesetzartikel auch die Haltung eines Elefanten in der Wohnung rechtfertigen.

Gruß

S.J.

Hallo,

die Tierhaltung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie hat sich aus der Rechtssprechung entwickelt. Aquarien dürfen aufgestellt werden. Sie sollen jedoch den Fassungsinhalt von 200 Ltr. Wasser nicht überschreiten. Zudem empfiehlt es sich grundsätzlich in solchen Fällen der Abschluß einer Haftpflichtversicherung.

Gruss Günter

habe eigentlich nur eine kleine Frage. Es ist ja gesetzlich
geregelt das die Kleintierhaltung inkl. Hamster u.ä. erlaubt
sei solange keine Lärm oder Geruchsbelöstigung entsteht.

Meine Frage ist ganz einfach nur zu was denn Aquarien in
diesem Punkt zählen. Zählt man diese zu den Kleintieren? Kann
der Vermieter einem ein Aquarium verbieten?

Vielen Dank schonmal…

Pascal