Renovierung bei Auszug

Hallo liebe Experten!

Mal angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt. Bei Einzug hatte er die Wohnung, so wie sie war, von den Vormietern (also Vormierter, nicht Vermieter:wink: übernommen und selbst renoviert. Jetzt nach 2 Jahren, möchte er also ausziehen. Da er aufgrund einer starken Mieterhöhung für die nächsten Mieter, keine Nachmieter gefunden hat, muß er wohl die Wohnung bei Auszug selbst renovieren.
Jetzt meine Frage: Muß er das wirklich? Es ging in der letzten Zeit durch die Presse, dass bei „starren Fristen“ (die im Mietvertrag vorliegen) eigentlich gar nicht renoviert werden muß. Ist das bei starren Fristen immer der Fall oder gibt es da noch bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen?
Nun wurde außerdem gerade erst vor 2 Jahren renoviert, die Wände etc sind aber trotzdem nicht gerade in einem erbaulichen Zustand. Spielt das auch eine Rolle?

Ich freue mich über Antworten!

N.

Auch hallo.

muß er wohl
die Wohnung bei Auszug selbst renovieren.

Nicht zwangsweise, es kann auch ein Fachmann sein. Ausserdem muss man die Wohnung nicht besser hinterlassen als in einem (hoffentlich) vorhandenen Übergabeprotokoll beschrieben.

Zeit durch die Presse, dass bei „starren Fristen“ (die im
Mietvertrag vorliegen) eigentlich gar nicht renoviert werden
muß.

I.A. ja, aber hierzu befragt man besser einen Anwalt, der mit den lokalen Gepflogenheiten vertraut ist.

mfg M.L.

Hallo,

zunächst einmal stellt sich die Frage, was dazu im Mietvertrag steht.

Gruß

S.J.

Mal angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt. Bei
Einzug hatte er die Wohnung, so wie sie war, von den
Vormietern (also Vormierter, nicht Vermieter:wink: übernommen und
selbst renoviert. Jetzt nach 2 Jahren, möchte er also
ausziehen. Da er aufgrund einer starken Mieterhöhung für die
nächsten Mieter, keine Nachmieter gefunden hat, muß er wohl
die Wohnung bei Auszug selbst renovieren.
Jetzt meine Frage: Muß er das wirklich? Es ging in der letzten
Zeit durch die Presse, dass bei „starren Fristen“ (die im
Mietvertrag vorliegen) eigentlich gar nicht renoviert werden
muß. Ist das bei starren Fristen immer der Fall oder gibt es
da noch bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen?
Nun wurde außerdem gerade erst vor 2 Jahren renoviert, die
Wände etc sind aber trotzdem nicht gerade in einem erbaulichen
Zustand. Spielt das auch eine Rolle?

Hallo!

Hatte ich doch geschrieben. Starre Fristen. Oder müßte man da genau wissen, welche?

Danke und Gruß,

N.

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Hallo,

die Frage war, was zum Zustand der Wohnung bei Rückgabe im Vertrag steht.

Gruß

S.J.

Hatte ich doch geschrieben. Starre Fristen. Oder müßte man da
genau wissen, welche?

Danke und Gruß,

N.

Hallo,

zunächst einmal stellt sich die Frage, was dazu im Mietvertrag
steht.

Gruß

S.J.

Hallo!

So, jetzt hatte ich auch Einblick in den Mietvertrag. Dorrt steht geschrieben:

Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen wie folgt, gerechnet ab Vertragsbeginn, fällig:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen gemäß dem Fristenplan, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs nach folgender Maßgabe an den Vermieter zu zahlen:
Liegen die Schönheitsreparaturen für Küche, Bad und Duschen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der veranschlagten Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 66%.
(Das ist dann nochmal für die einzelnen Räume aufgeteilt)
Der Mieter ist für Umfang und Zeitpunkt der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

Dem Mieter ist es ausdrücklich gestattet, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen selbst sach- und fachgerecht ausführt.

Das ist eigentlich alles, was dazu steht. Im Übergabeprotokoll steht zur renovierung gar nichts, da steht nur, was an Einbauten übergeben wurde.

Würde mich sehr über eine erneute Antwort freuen!

Herzlichen Gruß!

N.

Hallo,

die Frage war, was zum Zustand der Wohnung bei Rückgabe im
Vertrag steht.

Gruß

S.J.

Hatte ich doch geschrieben. Starre Fristen. Oder müßte man da
genau wissen, welche?

Danke und Gruß,

N.

Hallo,

zunächst einmal stellt sich die Frage, was dazu im Mietvertrag
steht.

Gruß

S.J.