Befristeter Mietvertrag kündigen

Guten Morgen :smile:…hier mal mein „etwas längeres Posting“. Man möge mir verzeihen :smile:

Gehen wir mal davon aus, einer Familie wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Vater ist arbeitslos und die Familie findet einfach keine Wohnung. Da trifft die Familie auf jemanden, der ihnen eine Wohnung vermieten will, sie kennen sich und sind per „Du“ miteinander. Die Familie teilt also dem alten Vermieter mit: „Wir ziehen zum … aus“.
Als die Familie nun den Mietvertrag bei ihren Vermieter unterschreibt, bekommt Sie gesagt: „befristeter Mietvertrag auf ein Jahr. Verlängert sich immer automatisch um ein Jahr.“ Die Familie unterschreibt widerwillig den neuen Mietvertrag und denkt: " Es wird schon klappen, eine andere Wohnung werden wir wegen der Arbeitslosigkeit ja nicht finden." Der Vermieter erklärt nicht im Mietvertrag wieso der Vertrag befristet ist. Er erklärt es in einer Anlage in der steht: Das Mietverhältnis endet wenn eine fristgerechte Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wird. Liegt kein Kündigungsschreiben vor, verlänget sich der Vertrag automatisch um ein Jahr."

Die Familie zieht Samstags ein und stellt Dienstags fest das sie nur lauwarmes Wasser hat und ruft den Vermieter abends an, um zu fragen ob man eventuell etwas mit dem elektrischen Heizboiler falsch gemacht hat. Die Familie bekommt eine unzureichende Auskunft und der Vermieter beendet das Gespräch. Der Vermieter hat Schlüssel für den Eingang des Hauses und für die Wohnung behalten. 10 Minuten später steht er plötzlich mit seinem Schwager vor der Tür, klingelt und wartet das die Familie öffnet. Beide riechen stark nach Alkohol. Die Familie lässt den Vermieter in die Wohnung, dankbar dafür das er gekommen ist. Es kommt wie es kommen muss. Der Schwager mischt sich ein und es kommt zum Streit.
Der Vermieter droht sofort mit Kündigung. Drei Tage vergehen und die Familie hat sich von einem Bekannten erklären lassen, was sie falsch gemacht hat und bekommt nun heißes Wasser.
Die Familie geht zum Briefkasten und findet einen Brief vom Vermieter vor, in dem er eine Unterschrift dafür haben will, das er die Schlüssel der Wohnung an die Familie übergeben hat. Er verlangt auch die Kaution in zwei Raten innerhalb von 4 Wochen, statt wie vorher vereinbart innerhalb von 3 Monaten. Die Familie überweißt am selben Tag komplett die Kaution und schickt dem Vermieter per Einschreiben, den geforderten Brief zurück.
Der Vermieter trifft die Familie und fragt ob man das Formular unterschrieben hätte und die Familie sagt ja und das sie es per Einschreiben gesendet hat, damit alles seinen geregelten Weg geht. Der Vermieter wird sauer und sagt er wird seine Konsequenzen aus der Sache ziehen, weil man so unpersönlich war und den Brief per Einschreiben gesendet hatte und nicht persönlich übergab. Der Vermieter sagt er wird einen Kundendienst beauftragen der nun in die Wohnung kommt und zu Lasten der Familie eine erneute Wartung des elektrischen Heizboilers duchführt. Die Familie sagt, es hat sich erledigt, sie hat nun heißes Wasser. Der Vermieter besteht weiterhin auf den Kundendienst und auf die Übernahme der Kosten zu Lasten der Familie, da der Boiler erst gewartet wurde.

Muss die Familie nun die Wohnung nach einem Jahr verlassen? Ist dieser Mietvertrag zulässig? Ist eine Kündigung des Mietvertrages wegen privater Differenzen zulässig? Die Familie wird mit Sicherheit in den nächsten Tagen die Kündigung erhalten. Die Familie weiß schon jetzt, dass sie einen weiteren Umzug nicht zahlen kann. Das Geld fehlt dazu. Die Familie hatte sich von Verwandten Geld für diesen Umzug und die Kaution geliehen und zahlt die Schulden in kleinen Raten zurück.

Muss die Familie die Wartung des Heizboilers bezahlen, bzw. dem Kundendienst Zutritt zur Wohnung gewähren?

Hallo,

der Mietvertrag ist in seiner Befristung und Verlängerung nicht wirksam.

Wegen der Kaution den Nachweis verlangen, wo die Kauton angelegt wurde. Einem Mieter ist bei solche einem Vermieter dringend zu raten sich anwaltliche Rat zu holen. Bei entsprechender Arbeitslosigkeit ist Beratungshilfe möglich.

Die Restprobleme lassen erkennen, dass dieses Mietverhältnis ein Mietverhältnis mit Schrecken wird. Oder Mieterverein einschalten, notfalls den Beitrag in Ratenzahlungen abstottern. Wir jedenfalls lassen dies bei Hartz IV Empfängern zu.

Gruss Günter

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Hallo,

der Mietvertrag ist in seiner Befristung und Verlängerung
nicht wirksam.

Wegen der Kaution den Nachweis verlangen, wo die Kauton
angelegt wurde. Einem Mieter ist bei solche einem Vermieter
dringend zu raten sich anwaltliche Rat zu holen. Bei
entsprechender Arbeitslosigkeit ist Beratungshilfe möglich.

Die Restprobleme lassen erkennen, dass dieses Mietverhältnis
ein Mietverhältnis mit Schrecken wird. Oder Mieterverein
einschalten, notfalls den Beitrag in Ratenzahlungen
abstottern. Wir jedenfalls lassen dies bei Hartz IV Empfängern
zu.

Gruss Günter

hallo und danke für die antwort. heisst das nun das die familie somit keinen befristeten mietvertrag mehr hat? ist das jetzt ein normaler mietvertrag geworden und kann der vermieter der familie trotzdem aus nichtigen gründen kündigen oder bedarf es wichtige gründe um eine wohnung einfach so zu kündigen? die familie wohnt ja erst seit 15.09 diesen jahres in dieser wohnung.

Hallo,

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/befristet.htm

schau ma hier, besonders wenn diese drei Punkte im Vertrag fehlen ist er ungültig:

  1. die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder zu seinem Haushalt gehörende Personen nutzen (Eigennutzung) - oder

  2. die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden - oder

  3. die Räume an einen/eine zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten.

Gruß

hallo :smile:,
diese drei punkte sind zwar im mietvertrag der familie aufgeführt, jedoch wurde bei punkt 1 der name des sohnes der familie eingetragen. der vermieter sagte, der name müsse da rein, damit auch das kind der familie im mietvertrag erwähnt wird.
dann hat der vermieter im mietvertrag der familie geschrieben: der mietvertrag beginnt am … und endet mit ablauf: „siehe anlage“.
in der anlage steht dann: das mietverhältnis endet wenn eine fristgerechte kündigungsfrist von 3 monaten eingehalten wird. liegt kein kündigungsschreiben vor, verlänget sich der vertrag automatisch um ein jahr."

mehr hat der vermieter nicht dazu geschrieben.

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Hallo,

hallo :smile:,
diese drei punkte sind zwar im mietvertrag der familie
aufgeführt, jedoch wurde bei punkt 1 der name des sohnes der
familie eingetragen. der vermieter sagte, der name müsse da
rein, damit auch das kind der familie im mietvertrag erwähnt
wird.
dann hat der vermieter im mietvertrag der familie geschrieben:
der mietvertrag beginnt am … und endet mit ablauf: „siehe
anlage“.
in der anlage steht dann: das mietverhältnis endet wenn eine
fristgerechte kündigungsfrist von 3 monaten eingehalten wird.
liegt kein kündigungsschreiben vor, verlänget sich der vertrag
automatisch um ein jahr."

mehr hat der vermieter nicht dazu geschrieben.

also bin zwar kein Fachmann, aber der Vermieter kann nicht alles da eintragen, den er muss einen grund angeben warum er einen befristet vertrag gegeben hat, nicht ich halt mir diese Optionen frei, denke mal der Vertrag in dieser Form ist ungültig, ggf. mal beim Mieterverein nachfragen oder weitere Antworten hier abwarten.

Gruß