ein Geschwisterpaar mietet eine Wohnung in unrenoviertem Zustand. Es wurde kein Übergabeprotokoll gefertigt.
ca. 1 Jahr später zieht die Schwester aus und die Freundin des Bruders ein.
Einige Zeit später wird die Wohnung fristgerecht gekündigt, geräumt und besenrein vom Vermieter mit Beanstandung einer Tür übergeben. (Auch hier wieder ohne Protokoll) Zeugen sind Mutter, Schwester, Bekannte sowie die Frau des Vermieters.
Der Vermieter erklärt, dass sich ein Bekannter um die Tür kümmern könne und würde die Materialkosten mit den Nebenkosten verrechnen.
5 Wochen später meldet sich der Vermieter telefonisch mit der Aussage, dass ihm später noch weitere Dinge aufgefallen seien, wie z.B. Bohrlöscher (welche zu 95% vorher schon vorhanden waren), 3 weitere Türen wären zerkratzt, die er hat beheben lassen und dem Paar nun in Rechnung stellen würde.
Wäre dies Rechtens?
Es gibt zwar kein Übergabeprotokoll, aber Zeugen…
das Geschwisterpaar kann sich auf ein Urteil des BGH berufen. Im Urteil BGH NJW 83,446 wird ausgeführt und ist bis heute gültig, dass der Mieter im Nachhinein nicht für Schäden herangezogen werden kann, die bei der Wohnungsübergabe nicht erwähnt wurden. Gilt auch bei der Übergabe ohne Protokoll, wenn hierfür Zeugen vorhanden sind.
Der VM ist bei der Übernahme der Wohnung zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Er kann - mit wenigen Ausnahmen auch versteckte Mängel nicht nachträglich erklären. Im vorliegenden Beispiel hat der VM keinen Anspruch an die Mieter für angeblich weitere Schäden.
Gruss Günter
folgende fiktive Situation,
ein Geschwisterpaar mietet eine Wohnung in unrenoviertem
Zustand. Es wurde kein Übergabeprotokoll gefertigt.
ca. 1 Jahr später zieht die Schwester aus und die Freundin des
Bruders ein.
Einige Zeit später wird die Wohnung fristgerecht gekündigt,
geräumt und besenrein vom Vermieter mit Beanstandung einer Tür
übergeben. (Auch hier wieder ohne Protokoll) Zeugen sind
Mutter, Schwester, Bekannte sowie die Frau des Vermieters.
Der Vermieter erklärt, dass sich ein Bekannter um die Tür
kümmern könne und würde die Materialkosten mit den Nebenkosten
verrechnen.
5 Wochen später meldet sich der Vermieter telefonisch mit der
Aussage, dass ihm später noch weitere Dinge aufgefallen seien,
wie z.B. Bohrlöscher (welche zu 95% vorher schon vorhanden
waren), 3 weitere Türen wären zerkratzt, die er hat beheben
lassen und dem Paar nun in Rechnung stellen würde.
Wäre dies Rechtens?
Es gibt zwar kein Übergabeprotokoll, aber Zeugen…