Hallo Experten,
ich beschreibe eine abstrakte Situation:
in einer Mietwohung passert eine Verstopfung der Ablußröhre, das Wasser kommt in die Wohnung, der Mieter trägt keine Schuld.
Die Wohnung ist unbewohnbar, der Mieter hat schnellstens auszuziehen.
Eine Hausratsversicherung exestiert nicht, die Rechtsanwälte sollen versuchen nachzuweisen, dass der Vermieter schuldig ist und dass er zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das ist aber momentan nicht die Frage.
Der Vermieter ist sehr gütig und stellt dem Mieter eine andere Wohnung zur Verfügung.
Frage 1: inwiefern ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter beim Umzug zu helfen, wenn dieser Umzug schnellstens passieren soll? Ist er verpflichtet, beim Möbelabbau bzw. bei Demontage und Montage in einer neuen Wohnung zu helfen? Oder ist es dem Vermieter überlassen, inwiefern er hilft? Gibt es irgendwelche Gesetze darüber?
Frage 2: der Mieter möchte nach den Renovierungsarbeiten in die alte Wohnung zurückkehren. Der Vermieter möchte bei der Gelegenheit die Wohnung sanieren und dadurch auch die Miete erhöhen. Der Vermieter droht mit so einer Mieterhöhung, dass der Mieter nicht mehr in seine alte Wohnung zurück kann. Gibt es irgendwelche Gesetze, die den Mieter schützen? Oder die dem Vermieter dieses Recht geben?
Frage 3: in der Situation so einen Notauszugs und einer Notrenovierung in der Wohnung, wer entscheidet, ob die Wohnung wirklich komplett geleert wird oder ob man das Möbel erstmal in einem Zimmer sammeln kann, ein anderes renovieren und dann das Möbel in ein anderes Zimmer stellen? Kann der Mieter sagen „ich möchte diese Möbelstücke nicht hin und her schleppen, machen wir das so“ oder ist es der Vermieter, der sagt „die Wohnung MUSS leergestellt werden oder wir können sowas mit Zimmerwechsel machen“?
§§ 557-561 BGB haben mir nicht so wirklich geholfen, meine Fragen zu beantworten. Vielleicht können die Spezialisten hier das idiotenklar erklären.
Danke im Voraus.