Problem mit einem 29 Jahre alten DDR Mietvertrag

Hallo,
so nun hier das Problem:
Familie A hat einen 29 Jahre alten Mietvertrag aus DDR Zeiten.
Sie bezog die Wohnung damals in einem halbwegs Rohzustand. Es waren 3 Öfen vorhanden und sonst nix. Keine Böden, keine Tapeten an Decken oder Wänden, nichtmal die Wasserrohre waren fertig mit Lack bestrichen worden.
Im Laufe der Jahre bauten sie die Öfen aus und eine Heizung ein.
So, nun möchte Familie A ausziehen. Sie haben die Wohnung gekündigt und bekamen nun einen Brief vom Vermieter, der von ihnen möchte, dass sie den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Das beinhaltet u.a. dass alle Tapeten von den Wänden müssen.
Familie A sah sich daraufhin ihren Vertrag mal genauer an und fand diesen Passus:

"Bei Beendigung des Nutzungsvertrages gibt das Mitglied die Wohnung mit Zubehör sauber und mit sämtlichen Schlüsseln, auch mit den von ihm selbst angeschafften zurück. Sofern das Mitglied nach diesem Vertrag für die Malermäßige Instandsetzung verantwortlich ist, hat die Rückgabe in einem Zustand zu erfolgen, in dem sie malermäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist.

Zusätzliche Einrichtungen, mit denen das Mitglied die Wohnung versehen hat, sind wieder zu entfernen. Es muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Ist die Wegnahme der Einrichtung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung nicht wirtschaftlich vertretbar, so entfällt die Verpflichtung des Mitglieds. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass die mit der Wohnung verbundenen Einrichtungen gegen angemessene Entschädigung von der Genossenschaft übernommen werden."

Laut diesem Vertrag müsste doch Familie A nun alles so wieder herrichten wie es war. Das heißt doch auch, dass die Heizung raus müsste und die Öfen wieder rein müssten. Sie müssten praktisch die Wohnung wieder in den Rohzustand zurück versetzen.
Nun meine Frage. Ist das mit den Öfen wirtschaftlich vertretbar? Wenn nämlich nicht, würde der Passus ja einfach hinfällig sein und Familie A müsste garnichts machen.

Hoffe ihr versteht was ich meine. Ist ja doch ein ganz schönes durcheinander.

LG Jana

Hallo, in der BRD war es ebenso, nur erst mal zu KLärung.
Wenn man eine Veränderung der Mietsache möchte (zB. zeitgemäße Heizung)hätte man sich erst die Genehmigung vom VErmieter holen müssen, diese wäre dann Bestandteil des Mietvertrags (also Grundzustand der Wohnung wäre dann: Öfen raus, neue Heizung drin).
Andernfalls, wenn man etwas eigenmächtig macht, wäre man sogar verpflichtet, die alten Öfen aufzuheben und nicht nur gleichwertige öfen sonder dieselben wieder einzubauen. Bei Öfen ist das natürlich etwas aufwendiger als bei dem ausgetauschten klodeckel (bunt wieder raus, altweiß wieder rein).
Ich würde mich mal mit dem Vermieter insbes. bezüglich der Heizung zusammensetzen, der hat schließlich auch Vorteile davon (falls neue Heizung auch energiesparend, leichter zu warten, etc.).
Dies ist der Passus der interessieren dürfte:

Ist die Wegnahme der
Einrichtung und die Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustandes der Wohnung nicht wirtschaftlich vertretbar, so
entfällt die Verpflichtung des Mitglieds. Die Vertragspartner
können vereinbaren, dass die mit der Wohnung verbundenen
Einrichtungen gegen angemessene Entschädigung von der
Genossenschaft übernommen werden.

Wenn ihr allerdings historisch ansehnliche hübsche und heutzutage wieder moderne Kachelöfen rausgerissen habt ohne den Vermieter vorher zu fragen, dann habt ihr selbst schuld und müsstet die ersetzen. (da wäre es interessant ob das noch zu DDR-Zeiten war oder schon -weit?-nach 1990 und wer zu dem Zeitpunkt wirklich Besitzer des Hauses war). normalerweise mit den eingekellerten Öfen, andernfalls auch mit Geld, so dass der Vermieter eben gleichwertige einbauen lassen kann. Das wäre dann aber Sache für nen Anwalt, damit keiner von beiden über den Tisch gezogen wird. (Neue HighTech-Öfen müsst ihr dann nicht bezahlen, sondern den Wert, den die alten/antiken? Öfen hätten bzw. die es kosten würde den alten gleichwertige öfen einzubauen)
Naja dass die Tapeten runtermüssen und die Teppiche wohl raus ist dann nur noch das kleinere Übel. Andere müssen alles neu Tapezieren und weiß Streichen, das scheint bei euch Vermietersache zu sein, bzw. was für die Nachmieter.

Gruß Susanne

Hallo,

so nun hier das Problem:
Familie A hat einen 29 Jahre alten Mietvertrag aus DDR Zeiten.
Sie bezog die Wohnung damals in einem halbwegs Rohzustand. Es
waren 3 Öfen vorhanden und sonst nix. Keine Böden, keine
Tapeten an Decken oder Wänden, nichtmal die Wasserrohre waren
fertig mit Lack bestrichen worden.
Im Laufe der Jahre bauten sie die Öfen aus und eine Heizung
ein.

Die Heizung muss installiert bleiben. Ob der Mieter einen Ersatz an den VM richten kann richtet sich letztlich an die seinerzeitige Absprache.

So, nun möchte Familie A ausziehen. Sie haben die Wohnung
gekündigt und bekamen nun einen Brief vom Vermieter, der von
ihnen möchte, dass sie den ursprünglichen Zustand wieder
herstellen. Das beinhaltet u.a. dass alle Tapeten von den
Wänden müssen.

Dies kann der VM nicht verlangen, wenn die Tapeten nicht seit Jahren aufeinander verklebt wurden. Ein-zwei Tapetenbahnen muss er akzeptieren.

Familie A sah sich daraufhin ihren Vertrag mal genauer an und
fand diesen Passus:

"Bei Beendigung des Nutzungsvertrages gibt das Mitglied die
Wohnung mit Zubehör sauber und mit sämtlichen Schlüsseln, auch
mit den von ihm selbst angeschafften zurück. Sofern das
Mitglied nach diesem Vertrag für die Malermäßige
Instandsetzung verantwortlich ist, hat die Rückgabe in einem
Zustand zu erfolgen, in dem sie malermäßig zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeignet ist.

Hier muss wohl vollständig renoviert werden. Beratung über einen Mieterverein scheint notwendig.

Zusätzliche Einrichtungen, mit denen das Mitglied die Wohnung
versehen hat, sind wieder zu entfernen. Es muss den
ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Ist die Wegnahme der
Einrichtung und die Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustandes der Wohnung nicht wirtschaftlich vertretbar, so
entfällt die Verpflichtung des Mitglieds. Die Vertragspartner
können vereinbaren, dass die mit der Wohnung verbundenen
Einrichtungen gegen angemessene Entschädigung von der
Genossenschaft übernommen werden."

Also verhandeln !

Laut diesem Vertrag müsste doch Familie A nun alles so wieder
herrichten wie es war. Das heißt doch auch, dass die Heizung
raus müsste und die Öfen wieder rein müssten. Sie müssten
praktisch die Wohnung wieder in den Rohzustand zurück
versetzen.
Nun meine Frage. Ist das mit den Öfen wirtschaftlich
vertretbar? Wenn nämlich nicht, würde der Passus ja einfach
hinfällig sein und Familie A müsste garnichts machen.

Hoffe ihr versteht was ich meine. Ist ja doch ein ganz schönes
durcheinander.

LG Jana

Gruss Günter

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Also ich denke mal, dass die Familie keine Tapeten runter machen muss.
Aber es wird trotzallem nochmal zu einer Vorabnahme mit dem Vermieter kommen um allen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

LG Jana