Hallo Zusammen,
stellen wir uns einmal vor, ein Vermieter holt sich ein Angebot von der Telekom, mit dem er jetzt über das Internet IPTV erhalten kann, also damit Fernsehen hat. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was passiert mit dem Kabelanschluss der nicht mehr genutzt wird. Da das Kabelfernsehen aber über die Miete mitbezahlt wird, ist der Vermieter nicht bereit das Kabelfernsehen von der Miete abzuziehen. Daher stellt sich jetzt die Frage, ob es rechtens ist, dass der Vermieter darauf besteht, dass der Mieter die Kabelgebühren mitbezahlen muss, obwohl er diese nicht mehr nutzen wird.