Stellen wir uns mal vor, dass man zig Jahre in der gleichen Wohnung wohnt und im Mietvertrag wird eine Verzinsung von 1,25 festgehalten.
Waere es nicht normal, wenn auch der Zinssatz immer an die aktuellen Zinssaetze der alten Bundesbank und der EZB angepasst wuerden?
In den vergangenen Jahrzehnten hatten wir doch Phasen der Hoch- und auch der Niedrigzinspolitik.
Die Kaution sollte eigentlich auf einem separaten Kautionskonto angelegt worden sein.
Es gibt also eigentlich nichts pauschal abzurechnen, da schlichtweg die Kaution samt der realen Verzinsung ausgezahlt wird.
das sehe ich nicht so. Wenn im Vertrag eine Verzinsung festgeschrieben ist, gilt diese, auch wenn der Vermieter mehr damit erwirtschaftet hat. In den letzten Jahren waren die Sparzinsen aber auch schon unter 1%, so dass er da nicht soo viel dran verdient hat.
für aktuelle Fälle ist da § 551 BGB schon ziemlich eindeutig.
Da ich hier allerdings vor einiger Zeit einen Uralt-Fall so nebenbei mitbekommen habe und nicht sicher bin, ob es sich um denjenigen welchen handelt, könnte es natürlich noch nach älterem Recht beurteilt werden.
für aktuelle Fälle ist da § 551 BGB schon ziemlich eindeutig.
Dieses Recht ist auch für Altfälle bindend.
Allerdings muss man ein sehr merkwürdiges Verständnis zum Geld Dritter haben, wenn man glaubt höhere Zinsen aus fremden Kapital könne man einstreichen. Der VM muss die Zinsen, die er erwirtschaftet, in vollem Umfang an den Mieter aushändigen. Egal was er vereinbart hat.
Eine Vereinbarung übe reinen entsprechend niedrigen Zinssatz ist unwirksam. Das Kautionsguthaben ist zu dem Zinssatz für Spareinlagen mit eienr dreimonatigen Kündigungsfrist anzulegen.
Gruss Günter
Da ich hier allerdings vor einiger Zeit einen Uralt-Fall so
nebenbei mitbekommen habe und nicht sicher bin, ob es sich um
denjenigen welchen handelt, könnte es natürlich noch nach
älterem Recht beurteilt werden.
Hi,
ich mine, entsprechend der Kuendigungsfrist auf 3 Monate festlegen, und auf ein sicheres Extrakonto, ist Pflicht. Fuer sowas gibts dann in Hochzinsphasen mal 2,5 Prozent, frag die Bank mal, mehr war nie drin. Ausserdem koennte der Vermieter die Belege der Zinsabschlaege an den Mieter zur Verrechnung mit dem Finanzamt des Mieters weitergereicht haben, dann sind auch alle Betraege klar aufgelistet.
Gruss Helmut