Hallihallo,
folgendes fiktives Szenario:
Ein Mieter bewohnt ein Mehrparteienhaus, der Vermieter wohnt im selben Haus im Erdgeschoß. Auch wenn das Haus recht neu ist (Bj 2003), sind an vielen Stellen kleine Mängel, die auch in der Wohnung des Mieters behoben werden müssen.
Die vom Vermieter beauftragten Handwerker kommen allerdings oft kurzfristig ohne vorherige Terminabsprache, in der Regel in zivil und auch ohne Firmenfahrzeug und meist am frühen abend, teilweise auch am Wochenende.
Inwiefern kann der Mieter vom Handwerker/Vermieter einen Nachweis verlangen, daß die Handwerker ordendlich beauftragt sind und nicht schwarz arbeiten?
Für den Fall, daß die Handwerker schwarz arbeiten würden: Inwiefern ist der Mieter vor Schäden (Unfälle, Schäden in der Wohnung, Haftung für erledigte Arbeiten) durch die Handwerker geschützt (Versicherung?)?
Viele Grüße,
Nabla
Hallo,
der Mieter hat keinen Anspruch, dass irgendwelche „Nachweise“ vorgelegt werden. Im Übrigen würde ich auch davon abraten. Sollte der Mieter hier unberechtigte Anschuldigungen äussern, dürfte das Mieter-Vermieter-Verhältnis nachhaltig gestört werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ergänzung zum Vorredner:
Du bist nicht Auftraggeber, es hat Dich also nicht zu interessieren, warum der Vermieter gerade diese Firma beauftragt hat und ob das legal ist oder nicht. Sollte etwas passieren, ist Ansprechpartner immer der Vermieter=Auftraggeber (da unterstelle ich, dass Du in der Wohnung keine Stoplerdrähte oder Sprengfallen aufbaust…)
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
der VM hat durchaus seit 2007 die Möglichkeit diverse Arbeiten in bestimmter Höhe abzusetzen ohne eine Handwerker zu beauftragen. Der VM muss dem Miter eder nachwiesne, dass der Handwerker die entsprechende Fähigkeit hat, noch was die Arbeit kostet.
Nur dann, wenn die Kosten umgelegt werden können und der VM nimmt den Mieter in Anspruch hat der Mieter ein Recht auf eine Einsichtnahme in die Rechnung.
Haftung trägt für die Ausführung der Arbeiten der Handwerker, ersatzweise der Vermieter.
Gruss Günter
folgendes fiktives Szenario:
Ein Mieter bewohnt ein Mehrparteienhaus, der Vermieter wohnt
im selben Haus im Erdgeschoß. Auch wenn das Haus recht neu ist
(Bj 2003), sind an vielen Stellen kleine Mängel, die auch in
der Wohnung des Mieters behoben werden müssen.
Die vom Vermieter beauftragten Handwerker kommen allerdings
oft kurzfristig ohne vorherige Terminabsprache, in der Regel
in zivil und auch ohne Firmenfahrzeug und meist am frühen
abend, teilweise auch am Wochenende.
Inwiefern kann der Mieter vom Handwerker/Vermieter einen
Nachweis verlangen, daß die Handwerker ordendlich beauftragt
sind und nicht schwarz arbeiten?
Für den Fall, daß die Handwerker schwarz arbeiten würden:
Inwiefern ist der Mieter vor Schäden (Unfälle, Schäden in der
Wohnung, Haftung für erledigte Arbeiten) durch die Handwerker
geschützt (Versicherung?)?
Viele Grüße,
Nabla