Harz4 sel.gen. E.F.Haus reparaturen & instanthalt

Ein selbst genutztes E.Familienhaus mit 2 Kindern.
Alg 2 begleitend zum Einkommen.
Ein Mieter muss seine Miete Bezahlen, die übernimmt das ALG2.
Er braucht für das instandsetzten des Gebäudes und der in der Miete
enthaltenen Gegenstände nicht getrennt aufkommen.( Herd, Garten, Bad,
Ziegel, Heizungsanlage,usw.)
Was ist wenn an den Außenanlagen gestrichen und renoviert werden
muss?
Was ist mit den am Gebäude anfallenden Arbeiten?
Vieles muss in standgehalten werden damit keine Folgeschäden
auftreten.
Das Alg 2 reicht dafür aber nicht aus.
Vieles kann man selbst tun.
Was kann man machen?
Gibt es schon Urteile?
Wenn ja wo?
Hat einer eine Idee?
Danke für das Interesse und die eventuelle Antwort.

Hallo,

so wie ein Mieter unter gewissen Voraussetzungen Wohngeld erhält kann der VM einen Lastenzuschuß über das Wohngeldamt beantragen. Auch hier gelten die Renzen des Wohngeldes. Bitte auf dem Wohngeldamt sich genau informieren.

GRuss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

da aufstockend HIV gezahlt wird, glaube ich eher nicht, dass es noch Lastenbzuschuss gibt,fragen kostet ja nix

LG
Mikesch

Hallo,

so wie ein Mieter unter gewissen Voraussetzungen Wohngeld
erhält kann der VM einen Lastenzuschuß über das Wohngeldamt
beantragen. Auch hier gelten die Renzen des Wohngeldes. Bitte
auf dem Wohngeldamt sich genau informieren.

GRuss Günter