Unbedenklichkeitsbescheinigng

Folgende Sachlage:

Vermieter erhält vom Mieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck vom Mieter aufgesetzt). Erkannt wird aus der Bescheinigung nicht für wen oder was. Vermieter soll erklären, das der Mieter Miete bis zum Auszug gezahlt hat. Auszug, Kündigung ist nicht bekannt. Ist es die Pflicht des Vermieter so eine Erklärung auszufüllen? Danke an die Wissenden. Gruß Amelie

Hallo erstmal!

Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Allerdings ist es durchaus üblich sich vom Vorvermieter eine Bestätigung über korrekte Mietzahlungen geben zu lassen (mache ich auch und die hier ansässigen Wohnungsbaugesellschaften sowiso). Wer einmal reingefallen ist, weiss auch warum!

mfg
Andreas