Folgende Sachlage:
Vermieter erhält vom Mieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck vom Mieter aufgesetzt). Erkannt wird aus der Bescheinigung nicht für wen oder was. Vermieter soll erklären, das der Mieter Miete bis zum Auszug gezahlt hat. Auszug, Kündigung ist nicht bekannt. Ist es die Pflicht des Vermieter so eine Erklärung auszufüllen? Danke an die Wissenden. Gruß Amelie