Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wann?

Von: , Frage gestellt am Di, 25. Sep 2007
Hallo,

das ist wohl die never ending story - nebenkostenabrechnung...
wie sieht es aus mit der, die muss gemacht werden - bis wann?
und was ist wenn zugesagt wird, diese sagen wir in august zu bekommen und es dann nicht passiert?
wie verhält man sich da - und welche möglichkeiten hat man da?

danke für antworten&gruß

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wann?
    Hi,

    Ich würde abwarten und nichts machen - 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes verjährt die Nebenkostenabrechnung und damit die Ansprüche des Vermieters (BGB §556, Absatz 3).
    Die einzige Ausnahme ist gegeben, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu verantworten hat.

    Gruß Nabla
  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wann?
    das ist wohl die never ending story - nebenkostenabrechnung...
    wie sieht es aus mit der, die muss gemacht werden - bis wann?
    und was ist wenn zugesagt wird, diese sagen wir in august zu
    bekommen und es dann nicht passiert?
    Die Abrechnung muss gemacht werden, wenn Vorauszahlungen mit Abrechnung vereinbart sind.
    Dabei kommt es darauf an, wann der 12-monatige Abrechnungszeitraum endet > danach bemisst sich dann die 12-Monats-Frist gem. § 556 (3) BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
    Bitte beachten: ein nur anteiliger Nutzungszeitraums ändert nichts am normalen Abrechnungszeitraum-Ende! wie verhält man sich da - und welche möglichkeiten hat man da?
    Wenn die Abrechnungsfrist verstrichen ist, ist der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen.

    "Rechnet der Vermieter nicht rechtzeitig ab, so kann der Mieter auf Abrechnung klagen, oder er kann bis zur endgültigen Abrechnung die (laufenden) Vorauszahlungen zurückbehalten.
    Quelle (und mehr Infos): http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk...

    ausführlicher hier unter c:
    http://www.123recht.net/Mieterrechte-Wege-zur-Betrie...
    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wan
      okay, ich steh da ein bischen auf dem Schlauch, vielleicht kann man mir man dies noch einmal für Dumme wie mich erklären :((

      "Eine solche Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes „mitgeteilt“ werden"

      Angenommen ein Mieter zieht zum 01.12.2006 in die Wohnung ein.
      Im März 2007 wird die Heizung abgelesen (Ablesequittung- Kopie mit Datum liegt dem Mieter vor).
      Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter geschickt/übergeben werden??
      Bis 31.Dezember 2007? bis 31.Dezember 2008, oder bis 31. März/April 2008??

      sorry, aber ich wollte das nocheinmal genau wissen. Soweit ich das verstanden habe, wäre es in diesem Fall der 31. Dezember 2008 (also fast 2 Jahre nach Einzug), oder liege ich falsch?
      • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wan
        Hallo,

        auch wenn der Gesetzestext scheinbar darauf hinausgeht, dass grundsätzlich nach Ablauf der Abrechnungsperiode innerhalb eines Jahres die Abrecnung vorzulegen ist, hat sich entwickelt, dass dei Frist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 u. 3 ab Ende des Jahres beginnt, wo der Abrechnungszeitraum liegt. okay, ich steh da ein bischen auf dem Schlauch, vielleicht
        kann man mir man dies noch einmal für Dumme wie mich erklären ((
        "Eine solche Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12
        Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes „mitgeteilt“
        werden"


        Angenommen ein Mieter zieht zum 01.12.2006 in die Wohnung ein.
        Im März 2007 wird die Heizung abgelesen (Ablesequittung- Kopie
        mit Datum liegt dem Mieter vor).
        Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an den
        Mieter geschickt/übergeben werden??
        bis 31.12.2008 Bis 31.Dezember 2007? bis 31.Dezember 2008, oder bis 31.
        März/April 2008??

        sorry, aber ich wollte das nocheinmal genau wissen. Soweit ich
        das verstanden habe, wäre es in diesem Fall der 31. Dezember
        2008 (also fast 2 Jahre nach Einzug), oder liege ich falsch?
        Gruss Günter
        • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wan
          Hallo,
          auch wenn der Gesetzestext scheinbar darauf hinausgeht, dass
          grundsätzlich nach Ablauf der Abrechnungsperiode innerhalb
          eines Jahres die Abrecnung vorzulegen ist, hat sich
          entwickelt, dass dei Frist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 u. 3 ab
          Ende des Jahres beginnt, wo der Abrechnungszeitraum liegt.
          Angenommen ein Mieter zieht zum 01.12.2006 in die Wohnung ein.
          Im März 2007 wird die Heizung abgelesen (Ablesequittung- Kopie
          mit Datum liegt dem Mieter vor).
          Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an den
          Mieter geschickt/übergeben werden??
          bis 31.12.2008
          dankeschön!!
          Also doch fast 2 Jahre danach.

          Wenn also im schlimmsten Fall die Heizung ZUM BEIPIEL im Januar 2008 abgelesen wird wäre die Frist erst zum 01.Januar 2010 abgelaufen (?).
          • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wan
            Hallo Jasmin,

            wenn, wie Du vorher dargestellt hast, im März 2007 abgelsen wird, endet die Frist am 31.12.2008.

            Wenn aber, Dein neues Beispiel unten, im Januar 2008 abgelesen wird, und auch im Januar 2008 abgerechnet wird, endet die Frist zum 31.12.2009. Die Berechnung der Frist richtet sich nicht nach dem Ablesetermin sondern dem Abrechnungstermin.

            Gruss Günter dankeschön!!
            Also doch fast 2 Jahre danach.

            Wenn also im schlimmsten Fall die Heizung ZUM BEIPIEL im
            Januar 2008 abgelesen wird wäre die Frist erst zum 01.Januar
            2010 abgelaufen (?).
            • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Nebenkostenabrechnung - ein muss und bis wan
              Wenn aber, Dein neues Beispiel unten, im Januar 2008 abgelesen
              wird, und auch im Januar 2008 abgerechnet wird, endet die
              Frist zum 31.12.2009. Die Berechnung der Frist richtet sich
              nicht nach dem Ablesetermin sondern dem Abrechnungstermin.
              Hab ich verstanden, die Frist ended im letzteren Beipiel also am 31.12.2009 und ist am 01.01.2010 abgelaufen. So dachte ich mir das auch, wollte nur noch einmal sicher gehen, dass ich es auch richtig verstanden habe. Fast 2 Jahre hat der Vermieter im extremen Fall Zeit.
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