Hallo,
mal folgender Fall.
Ein Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben, in dem auch Stand, dass vor Einzug gewisse Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Diese Renovierungsarbeiten sind sehr umfangreich. Teile vom notwendigen Material wurden vom Vermieter gezahlt. Aber keine Arbeitszeit usw.
Nun mal angenommen, hat der Mieter irgendwelche Rechte, wenn der Vermieter 4 Wochen nach Beginn des Mietverhältnisses den Mieter darüber unterrichtet, dass die Wohnung verkauft werden soll?
Denn, sollte es zu einem Verkauf kommen, ist es ja relativ wahrscheinlich, dass der neue Eigentümer dann da auch drin wohnen möchte.
Dadurch, dass 3 Wochen alles mögliche renoviert und ausgebessert worden ist, ist die Wohnung „mehr wert“. Der Mieter hat viel Arbeit reingesteckt für nichts.
Gruß
Sina
Moin,
also IANAL, aber so weit ich weiss gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ nach wie vor.
Der neue Vermieter kann also auch nicht aus anderen Gründen den Vertrag kündigen als der alte Vermieter.
Gruß,
Florian
Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt, ginge das natürlich schon. dann hat der Mieter einige Monate sich etwas neues zu suchen.
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Moin,
Auch so!
also IANAL, aber so weit ich weiss gilt der Grundsatz „Kauf
bricht Miete nicht“ nach wie vor.
Absolut richtig!
Der neue Vermieter kann also auch nicht aus anderen Gründen
den Vertrag kündigen als der alte Vermieter.
Aus anderen Gründen nicht. Aber er kann eine Eigenbedarfskündigung durchführen. Spricht man eine Kündigung wegen Eigenbedarf nach einem Kauf aus, gelten (glaube ich) aber andere Kündigungsfristen.
Gruß
Andreas
Hallo,
dingender Rat. Dieser Mieter muss sofort einen Anwalt oder einen Mieterverein aufsuchen. Die Angelegenheit „stinkt“. Der Mieter sollte prüfen, seit wann ein Verkauf geplant ist. Möglicherweise wurde ein neue Mietvertrag nur abgeschlossen, um eine modernisierte Wohnung zu erhalten. Hier kann sowohl arglistige Täuschung als auch Betrugsverdacht bestehen und der Vertrag wurde nur geschlossen, um sich wirtschaftliche Vorteile zu Lasten eines Dritten zu verschaffen. Vor Ort ist zu klären, ob ein Rücktritt vom Vertrag mit entsprechendem Schadenersatz in diesme Fall möglich sein könnte.
Gruss Günter
mal folgender Fall.
Ein Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben, in dem auch
Stand, dass vor Einzug gewisse Renovierungsarbeiten
durchgeführt werden müssen. Diese Renovierungsarbeiten sind
sehr umfangreich. Teile vom notwendigen Material wurden vom
Vermieter gezahlt. Aber keine Arbeitszeit usw.
Nun mal angenommen, hat der Mieter irgendwelche Rechte, wenn
der Vermieter 4 Wochen nach Beginn des Mietverhältnisses den
Mieter darüber unterrichtet, dass die Wohnung verkauft werden
soll?
Denn, sollte es zu einem Verkauf kommen, ist es ja relativ
wahrscheinlich, dass der neue Eigentümer dann da auch drin
wohnen möchte.
Dadurch, dass 3 Wochen alles mögliche renoviert und
ausgebessert worden ist, ist die Wohnung „mehr wert“. Der
Mieter hat viel Arbeit reingesteckt für nichts.
Gruß
Sina
Wenn er (der neue Eigentuemer) wegen Eigenbedarf kündigt, ginge das natürlich schon.
Hi,
das geht wenn er jetzt nicht wohnt, oder unzumutbar wohnt oder noch paar Gruende, Umzug aus der Ferne an Atbeitsplatz vielleicht. Einfach so weils nett waere, ist kein Grund.
Htuss Helmut
trotzdem nicht selten und dem Käufer durchaus erlaubt
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