Auf einer Nebenkostenabrechnung sind nirgendwo die vom Mieter tatsächlich verbrauchten Werte von Warm-Kaltwasser bzw. Heizung aufgeführt sondern nur die Werte fürs ganze Haus, die dann irgendwie durch m² der Wohnung und irgendeinen Faktor geteilt werden.
Die gesamten Mieter des Hauses haben erst einmal Widerspruch eingelegt um Zeit zu schinden.
Aber keiner weiß so richtig wo er sich hinwenden soll.
Keiner ist Mirglied im Mieterschutzbund etc, keiner kann sich wirklich einen Anwalt leisten.
Wo können sich die Mieter Rat holen ?? Sollte auch nicht viel, oder besser nichts kosten…??
Auf einer Nebenkostenabrechnung sind nirgendwo die vom Mieter
tatsächlich verbrauchten Werte von Warm-Kaltwasser bzw.
was steht dazu im Mietvertrag ??
(denn muss nicht per se nach Verbrauch abgerechnet werden)
Hallo,
die Mieter müssen sich an einen Mieterverein wenden. Dieser kann vor Ort helfen. Nach meiner Einschätzung - soweit die Informationen hier gegeben sind - können die Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % wegen der Nichteinhaltung der Heizkostenverordnung gemindert werden.
In einem Mehrfamilienhaus ist die Abrechnung der Heizkosten - auch wenn diese vereinbart sein sollte - rechtlich unzulässig.
Gruss Günter
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