Hallo,
darf ein Verwaltungsbeirat Sachen entscheiden, die für manche Parteien einer Eigentümergemeinschaft negativ sind?
Als Beispiel nehme ich mal folgenden Fall:
Reklameausträger sind verpflichtet nach dem Gesetz, Werbung in Briefkästen zu hinterlegen.
Statt nun diese Werbung in Briefkästen zu stecken, legen die Austräger die Werbung nun einfach vor die Briefkästen.
Angesprochen darauf das dies nicht statthaft ist und eine Zumutung für die erdgeschosswohnende Partei, die die Werbung immer entsorgen muss, wurde durch die Werbeaustragende Firma gesagt, das habe der Veraltungsbeirat so entschieden, bzw. mit einigen wenigen Elitebewohner so abgeklärt und erlaubt.
Die Werbung würde nur so zugestellt, kein dran rütteln, da von Verwaltungsbeirat grünes Licht.
Erdgeschossbewohner ist damit nicht einverstanden, hat sich auf der rumliegenden Werbung fast das Bein wegen Rutschen gebrochen.
Wie würde ein Fachmann in einem solchen Fall als Erdegeschosswohnender vorgehen (der den Dreck nicht täglich vor seiner Türe liegen haben möchte)
Lieben Dank und Gruß
Plö
Hallo,
Auch Hallo!
darf ein Verwaltungsbeirat Sachen entscheiden, die für manche
Parteien einer Eigentümergemeinschaft negativ sind?
Prinzipiell schon, deshalb wird er ja auch gewählt.
Als Beispiel nehme ich mal folgenden Fall:
Reklameausträger sind verpflichtet nach dem Gesetz, Werbung in
Briefkästen zu hinterlegen.
Statt nun diese Werbung in Briefkästen zu stecken, legen die
Austräger die Werbung nun einfach vor die Briefkästen.
So faul sind sie nunmal!
Angesprochen darauf das dies nicht statthaft ist und eine
Zumutung für die erdgeschosswohnende Partei, die die Werbung
immer entsorgen muss, wurde durch die Werbeaustragende Firma
gesagt, das habe der Veraltungsbeirat so entschieden, bzw. mit
einigen wenigen Elitebewohner so abgeklärt und erlaubt.
Die Werbung würde nur so zugestellt, kein dran rütteln, da von
Verwaltungsbeirat grünes Licht.
Mitglieder oder Bewohner der oberen Etagen werden sich auch nicht beschweren!
Erdgeschossbewohner ist damit nicht einverstanden, hat sich
auf der rumliegenden Werbung fast das Bein wegen Rutschen
gebrochen.
Wie würde ein Fachmann in einem solchen Fall als
Erdegeschosswohnender vorgehen (der den Dreck nicht täglich
vor seiner Türe liegen haben möchte)
Prinzipiell sind Treppenhäuser Rettungs- und Fluchtwege! Sie haben von jeglicher Gefahrenquellen und Stolperfallen freigehalten zu werden. Ich würde den Beirat darauf hinweisen und die Zustellerfirma schriftlich darauf hinweisen!
Andreas
PS: In öffentlichen Einrichtungen dürfen nicht mal brennbare Materialien in Fluren und Treppenhäusern verarbeitet werden bzw. lagern!