Untervermietung verboten ?

Kann man in einen vor ca. 50 Jahren nur „per Handschlag“ abgeschlossen
Mietvertrag für ein Geschäftslokal ein „Untervermietsverbot“ hineininterpretieren ?

Hallo erstmal!

Ein mündlicher Mietvertrag ist generell gültig. Nach 50 Jahren kann man so ziemlich alles in diesen Vertrag hineininterpretieren. In diesem Fall ist die Beweislage allerdings sehr (hoch 10) schwierig! Zeugen nach einer so langen Zeit zu finden halte ich für fast unmöglich. Da ein Vermieter es eigentlich nicht dulden muss, das sein Eigentum untervermietet wird, hat der Mieter wohl eher schlechte Karten, wenn er nicht beweisen kann, das eine Untervermietung damals nicht verboten wurde.

LG
Andreas

Da ein Vermieter es eigentlich nicht dulden muss, das sein Eigentum
untervermietet wird, hat der Mieter wohl eher schlechte
Karten, wenn er nicht beweisen kann, das eine Untervermietung
damals nicht verboten wurde.

Moin,
ich bin ja nun kein Anwalt und das ist auch keine Beratung, sondern nur laut gedacht:

Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, aber aber darf es doch nur verweigern, wenn es für ihn unzumutbar ist. Soll heißen: es kommt wohl ganz auf den Einzelfall an.
Wichtig ist, das die Sache geklärt ist bevor der Untermietvertrag abgeschlossen wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Untermiete

Gruß

heavyfuel

Kann man in einen vor ca. 50 Jahren nur „per Handschlag“
abgeschlossen
Mietvertrag für ein Geschäftslokal ein „Untervermietsverbot“
hineininterpretieren ?

Hallo,

hier handelt es sich um einen Geschäftsraummietvertrag. Eine Untervermietung ist auch hier ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Stimmt der VM nicht zu, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten den Vertrag kündigen.

Gruss Günter