Folgendes Problem liegt auf meiner Seele:
Wenn nach langer Zeit ein Mieter tot in der Wohnung aufgefunden wird entstehen dermaßen hohe Kosten für Desinfektion und Renovierung, für die die hinterlegte Kaution bei weitem nicht ausreicht.
Kann man dann in diesem Fall die höheren Kosten als Forderung geltend machen, vorausgesetzt, es ist genügend Erbmasse vorhanden ?
Viele Grüße und vielen Dank,
nicokaetzle
Moin, nicokaetzle,
die Erben erben alles, in diesem Fall auch den Mietvertrag und damit die Kosten, die aus dem Mietverhältnis bzw. seiner Auflösung entstanden sind.
Gruß Ralf
Hallo,
wenn eine Kaution vorhanden ist, kann der VM die anfallenden Kosten mit der Kaution verrechnen. Er muss dies allerdings den Erben mitteilen und diese zuerst auffordern, die fälligen Schönheitreparaturen vorzunehmen. Etwaige Kosten der Desinfektion tragen auch die Erben.
Treten die Erben jedoch das Erbe nicht an, kann der VM sich zwar aus der Kaution entsprechend bedienen, hat allerdings darüber hinaus keine Ansprüche mehr gegen die Angehörigen des Verstorbenen.
Gruss Günter
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Moin Ralf!
…Aber da auch nur für den Fall, dass die Erben das Erbe auch wirklich antreten … oder täusch ich mich da jetzt??
mfg
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