Zusage des Vermieters

Hallo,

mal angenommen ein Vermieter vermietet eine Wohnung noch während der Renovierungsarbeiten. Die Wohnung wurde fast fertig übergeben (wegen Zeitverzug des Vermieters) mit der Zusage, sich um die nicht vorhandenen alten Türen zu kümmern. Sollte er keine Türen mehr finden, würde ein Schreiner für neue Türen beauftragt, so der Vermieter(Aussage vor Zeugen). Auf weitere Nachfragen wollte der Vermieter nichts mehr davon wissen und der Mieter solle die Türen so zuhängen.
Welche Rechte hat der Mieter in Anbetracht dieses Falles? Wie könnte der Mieter reagieren?

Vielen Dank und Viele Grüße
Sven

Hallo,

wie üblich auch hier. Mündliche Absprachen bedürfen des Zeugenbeweises, wenn eine Vertragsseite eine Vereinbarung bestreitet.

Gruss Günter

mal angenommen ein Vermieter vermietet eine Wohnung noch
während der Renovierungsarbeiten. Die Wohnung wurde fast
fertig übergeben (wegen Zeitverzug des Vermieters) mit der
Zusage, sich um die nicht vorhandenen alten Türen zu kümmern.
Sollte er keine Türen mehr finden, würde ein Schreiner für
neue Türen beauftragt, so der Vermieter(Aussage vor Zeugen).
Auf weitere Nachfragen wollte der Vermieter nichts mehr davon
wissen und der Mieter solle die Türen so zuhängen.
Welche Rechte hat der Mieter in Anbetracht dieses Falles? Wie
könnte der Mieter reagieren?

Vielen Dank und Viele Grüße
Sven

Hallo,
Meines Erachtens gehören Türen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Ich würde auf den Einbau von Türen (die alten oder neue) bestehen, egal was beim Einzug besprochen wurde. Zur Durchsetzung bietet sich an, die Miete zu kürzen. Aber ein Anwalt kann da genaueres zu sagen!

LG
Andreas