Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage zur Mietkürzung.
Angenommen Mieter A kürzt die Miete um 40 Euro
im Monat August und September,
also um 80 Euro gesamt wegen LÄRM.
In der Endabrechnung ist die Gesamtsumme der
Einbezahlung der Miete um genau diese 80 Euro gekürzt.
Nun die Frage:
Muss der Vermieter diese 80 Euro nicht tragen?
Wenn nicht - Warum gibt es dann Mietkürzungen?
Der Mieter trägt das ja dann doch selber
da die 80 Euro ja garnicht erst in der Mietzahlung auftauchen.
DANKE für Antwort
Gruss
Frank
Hallo
wurde denn das Procedere eingehalten??? Einfach so mal kürzen is nich
Der Kater
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Hallo
wurde denn das Procedere eingehalten??? Einfach so mal kürzen
is nich
Ja, das ist alles ok gewesen.
Gruss
Frank
Hallo,
durch die Kürzung der Miete erklärt der Mieter lediglich seinen Willen, nicht die volle Miete zu zahlen. Es soll aber durchaus Fälle geben, in denen der Vermieter eine andere Rechtsauffassung hat und die Kürzung daher nicht akzeptiert. Sowas nennt man dann „strittig“. Das ist hier wohl der Fall, weshalb der Vermieter diese Mietminderung als Mietrückstand aufführt.
Gruß
S.J.
Angenommen Mieter A kürzt die Miete um 40 Euro
im Monat August und September,
also um 80 Euro gesamt wegen LÄRM.
In der Endabrechnung ist die Gesamtsumme der
Einbezahlung der Miete um genau diese 80 Euro gekürzt.
Nun die Frage:
Muss der Vermieter diese 80 Euro nicht tragen?
Wenn nicht - Warum gibt es dann Mietkürzungen?
Der Mieter trägt das ja dann doch selber
da die 80 Euro ja garnicht erst in der Mietzahlung auftauchen.
DANKE für Antwort
Gruss
Frank