Eine Mietwohnung, die als Eigentumswohnung eines Ehepaares von einer ortsansässigen Hausverwaltung betreut wird, hat im großen Wohnbereich nur einen Heizkörper, für einen zweiten sind lediglich die Anschlüsse vorhanden. Der eine Heizkörper befindet sich unter einer großen Fensterfront, ist ca. 30 cm hoch und 2,50 lang und schafft es nicht, den großen Wohnbereich ausreichend zu beheizen.
Die Mietpartei der Wohnung hat daraufhin - allerdings ein halbes Jahr nach Einzug, weil zuvor aus Zeitgründen keine Gelegenheit war - die Verwaltung gebeten, den fehlenden Heizkörper zu ersetzen. Die Vormieter hatten - aus welchen Gründen auch immer - diesen wahrscheinlich nie nach der Sanierung eingesetzt.
Nun hat eine Heizungsfirma einen Kostenvoranschlag erstellt, der inklusive trockenbaulicher Maßnahmen um die 1000 Euro beträgt. Dieser hohe Betrag muss nun mit den Eigentümern direkt abgesprochen werden, wie die Verwaltung der Mietpartei mitteilte. Und das dauert - auch auf mehrfache Nachfrage der Mietpartei - inzwischen mehr als zwei Monate.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Mietpartei, Einfluss auf eine beschleunigte Klärung zu nehmen? Ist Mietminderung angezeigt, weil die Mietpartei nicht die Möglichkeit hat, die Wohnräume ausreichend zu beheizen? Wenn ja, um wieviel?
zuerst einmal möchte ich hier feststellen, da mir die Begründung, innerhalb eines hakben Jahres habe man keine Zeit für einen Mängelanzeige gehabt „äußerst mager“ erscheint. Ob hier überhaupt ein Anspruch auf Mietminderung, letztlich sogar auf größere Heizkörper besteht, ist druchaus zweifelhaft.
Eine Mietwohnung, die als Eigentumswohnung eines Ehepaares von
einer ortsansässigen Hausverwaltung betreut wird, hat im
großen Wohnbereich nur einen Heizkörper, für einen zweiten
sind lediglich die Anschlüsse vorhanden. Der eine Heizkörper
befindet sich unter einer großen Fensterfront, ist ca. 30 cm
hoch und 2,50 lang und schafft es nicht, den großen
Wohnbereich ausreichend zu beheizen.
Die Mietpartei der Wohnung hat daraufhin - allerdings ein
halbes Jahr nach Einzug, weil zuvor aus Zeitgründen keine
Gelegenheit war - die Verwaltung gebeten, den fehlenden
Heizkörper zu ersetzen. Die Vormieter hatten - aus welchen
Gründen auch immer - diesen wahrscheinlich nie nach der
Sanierung eingesetzt.
Der heutige Mieter hat doch wohl die Wohnung vor Einzug besichtigt und wusste von dem Mangel. Insoweit wird wohl keine Mietminderung möglich sein.
Nun hat eine Heizungsfirma einen Kostenvoranschlag erstellt,
der inklusive trockenbaulicher Maßnahmen um die 1000 Euro
beträgt. Dieser hohe Betrag muss nun mit den Eigentümern
direkt abgesprochen werden, wie die Verwaltung der Mietpartei
mitteilte. Und das dauert - auch auf mehrfache Nachfrage der
Mietpartei - inzwischen mehr als zwei Monate.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Mietpartei, Einfluss auf
eine beschleunigte Klärung zu nehmen? Ist Mietminderung
angezeigt, weil die Mietpartei nicht die Möglichkeit hat, die
Wohnräume ausreichend zu beheizen? Wenn ja, um wieviel?
keine, da besichtigt und angemietet, aber nicht sofort der Einbau der fehlenden Heizkörper verlangt.
Hier besteht daher nur die Möglichkeit, bei Eintritt der kalten Witterung entsprechend der in der Wohnung bestehenden Raumtemperaturen eine Mietminderugn wegen zu geringer Raumtemperaturen vorzunehmen.
zuerst einmal möchte ich hier feststellen, da mir die
Begründung, innerhalb eines hakben Jahres habe man keine Zeit
für einen Mängelanzeige gehabt „äußerst mager“ erscheint. Ob
hier überhaupt ein Anspruch auf Mietminderung, letztlich sogar
auf größere Heizkörper besteht, ist druchaus zweifelhaft.
Aber letztendlich kann ich doch nur feststellen ob der eingebaute Heizkörper zur Beheizung ausreicht, wenn das Wetter mitspielt. Wenn ich bei 30C einziehe kann ich das doch gar nicht überprüfen…
zuerst einmal möchte ich hier feststellen, da mir die
Begründung, innerhalb eines hakben Jahres habe man keine Zeit
für einen Mängelanzeige gehabt „äußerst mager“ erscheint. Ob
hier überhaupt ein Anspruch auf Mietminderung, letztlich sogar
auf größere Heizkörper besteht, ist druchaus zweifelhaft.
Aber letztendlich kann ich doch nur feststellen ob der
eingebaute Heizkörper zur Beheizung ausreicht, wenn das Wetter
mitspielt. Wenn ich bei 30C einziehe kann ich das doch gar
nicht überprüfen…
Du hast sicherlich recht. Ob die Heizung ausreichend ist, kann ich erst bei entsprechender Witterung prüfen. Allerdings muss sich schon jem,and fragen, weshalb in einer Wohnung, in welche er einzieht, Heizkörper entfert sind und welche Gründe dies hat. Unsere Gerichte gehen nun mal davon aus ( mir ist das Problem im Einzelfall durchaus klar ), dass jeder Mieter so umfassend informiert ist - dass er auch erkennen kann, wenn er Wohnräume anmietet, ob die Heizung ausreichend ist.
Du hast sicherlich recht. Ob die Heizung ausreichend ist, kann
ich erst bei entsprechender Witterung prüfen. Allerdings muss
sich schon jem,and fragen, weshalb in einer Wohnung, in welche
er einzieht, Heizkörper entfert sind und welche Gründe dies
hat. Unsere Gerichte gehen nun mal davon aus ( mir ist das
Problem im Einzelfall durchaus klar ), dass jeder Mieter so
umfassend informiert ist - dass er auch erkennen kann, wenn er
Wohnräume anmietet, ob die Heizung ausreichend ist.
ich dachte immer, dass sich die Größe und Menge der Heizkörper nach der Größe des Zimmers richten.
Ist denn Sache des Mieters, die Heizkörper zu berechnen?
Wenn es dem Mieter nun zu kalt in der Wohnung wird, und er nun feststellt, dass der vorhandene Heizkörper nicht ausreicht, dann müsste doch der Vermieter dafür Sorge tragen, dass dieser Mangel abgestellt wird, zumal, wie Bonnie schrieb, die Anschlüsse für einen 2. Heizkörper bereits vorhanden sind.
Die Vormieter waren vielleicht nicht so kälteempfindlich .
Im Zweifelsfall könnte ja ein Gutachten erstellt werden.
Wenn dieses zeigt, dass der eine Heizkörper zu wenig ist, müsste nicht spätestens dann der Vermieter auf seine Kosten den 2. anbauen lassen?
Oder ist irgendwo im Mietrecht verankert, dass, wenn man eine Weile mit einem Mangel lebt und ihn zu spät anzeigt, man diesen dann akzeptieren muss?
ich dachte immer, dass sich die Größe und Menge der Heizkörper
nach der Größe des Zimmers richten.
Das ist zumindest Bautechnisch richtig!
Ist denn Sache des Mieters, die Heizkörper zu berechnen?
Wenn es dem Mieter nun zu kalt in der Wohnung wird, und er nun
feststellt, dass der vorhandene Heizkörper nicht ausreicht,
dann müsste doch der Vermieter dafür Sorge tragen, dass dieser
Mangel abgestellt wird, zumal, wie Bonnie schrieb, die
Anschlüsse für einen 2. Heizkörper bereits vorhanden sind.
Das sehe ich genauso. Nur ist es nicht wichtig, ob ein oder zwei Heizkörper in dem Raum sind, sondern ob die geforderte Temperatur von 21°C im Wohnraum erreicht wird. Wenn dies auch mit einem Heizkörper erreicht wird, liegt kein Mangel vor. Selbst wenn dieser dann ganz aufgedreht wäre. Sollte die Temperatur im Winter nicht erreicht werden, muß der VM nachbessern! Und hier ist es völlig egal, wann der Mangel festgestellt wird! Tut der VM dies nicht kann man die Miete ggf. kürzen.