Hallo miteinander,
angenommen, in einem Mietshaus ist eine Gaststätte wieder in Betrieb, und trotz freundlicher Bitten direkt an den Pächter, darauf zu achten, dass die Rauchschwaden durch eine interne Tür nicht ins allgemeine Treppenhaus entweichen können, ist nichts passiert - Folge: Man kann seine Wohnungstür im ersten Stock keine Sekunde offen stehen lassen, weil es permanent ekelhaft nach kaltem Zigarettenrauch stinkt.
Angenommen, der Hausmeister ist regelmäßig schon mittags nicht mehr ganz nüchtern und redet einen an mit: „Du, Maul halten!“ - wie viel Mietkürzung kann man seiner Hausverwaltung androhen? Ein Mieter ist doch sicher nicht gezwungen, solche Zustände auszuhalten? Für Tipps/Verweise auf entsprechende Internetseiten wäre ich dankbar.
Danke im Voraus - Susanne
Hallo,
rein theoretisch bis zu 40 %. Allerdings sollte der Mieter einen Miterverein oder Anwalt zur umfassenden Beratung aufsuchen.
Gruss Günter
angenommen, in einem Mietshaus ist eine Gaststätte wieder in
Betrieb, und trotz freundlicher Bitten direkt an den Pächter,
darauf zu achten, dass die Rauchschwaden durch eine interne
Tür nicht ins allgemeine Treppenhaus entweichen können, ist
nichts passiert - Folge: Man kann seine Wohnungstür im ersten
Stock keine Sekunde offen stehen lassen, weil es permanent
ekelhaft nach kaltem Zigarettenrauch stinkt.
Angenommen, der Hausmeister ist regelmäßig schon mittags nicht
mehr ganz nüchtern und redet einen an mit: „Du, Maul halten!“
- wie viel Mietkürzung kann man seiner Hausverwaltung
androhen? Ein Mieter ist doch sicher nicht gezwungen, solche
Zustände auszuhalten? Für Tipps/Verweise auf entsprechende
Internetseiten wäre ich dankbar.
Danke im Voraus - Susanne
Hallo Susanne
„Google“ mal mit dem Wort Mietminderung Du findest eine Seite mit Urteilen und Aktenzeichen und Online-Anwälte, welche sich mit dem Thema beschäftigen. Hatte selber ein Problem und „Google“ hat geholfen 
Gruss
horst
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