Überhöhte Stromkosten in Heizkostenabrechnung

Folgender Fall: Ein Mieter hat seine Betriebs- und Heizkostenabrechnung von seinem Vermieter bekommen und dabei ist ihm speziell der Punkt „Stromkosten“ aufgefallen. Laut Rechnung des Stromanbieters belaufen sich die Gesamtkosten für das Gebäude auf 947,30 Euro. Die Gesamtfläche beträgt 1.442 qm.
Was sehr auffällig ist, dass die Stromkosten für die Heizungsanlage mit 800 Euro angegeben sind (im Vorjahr waren es 650 Euro). Der Vermieter meint auf Nachfrage, dass es keinen extra Stromzähler für die Heizungsanlage gebe und somit geschätzt wird, was an Hausstrom anfällt und an Heizungsstrom.
Somit hat er 800 Euro für die Hzg.-Anlage veranschlagt und den Rest in die Betriebskosten für den Hausstrom berechnet.

Meine Frage: Habt ihr Vergleichswerte, wie hoch die Stromkosten in etwa sind, insbesondere für die Heizungsanlage? In diesem Fall handelt es sich um eine Öl-Zentralheizung.

Dem Mieter ist außerdem aufgefallen, dass die Pumpe ganzjährig läuft, egal ob es draußen heiß ist oder nicht. Es scheint also keine extra Warmwasserpumpe zu geben.

Ich habe also stark die Vermutung, dass der Vermieter in diesem Punkt unwirtschaftlich handelt. Was meint ihr dazu?

Mathias

Hallo Matthias,

Faustregel ist eigendlich 30% Heizungsstrom und 70% Hausbeleuchtung

Ein Tip die Sanitärfirma, die die Heizungsanlage wartet kann sehr genau bestimmen wieviel Strom verbraucht wird. Bei einer Ölheizung befindet sich ein Heizkessel mit einem Brenner, je nach Größe 2 Brenner und wenn Warmwasser mit angeschlossen ist eine Umwelzpumpe. Das alles verbraucht nicht so sehr viel Strom. Hausbeleuchtung, Aufzug liegen da mehr im Gewicht.

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Faustregel ist eigendlich 30% Heizungsstrom und 70%
Hausbeleuchtung

Ein Tip die Sanitärfirma, die die Heizungsanlage wartet kann
sehr genau bestimmen wieviel Strom verbraucht wird. Bei einer
Ölheizung befindet sich ein Heizkessel mit einem Brenner, je
nach Größe 2 Brenner und wenn Warmwasser mit angeschlossen ist
eine Umwelzpumpe. Das alles verbraucht nicht so sehr viel
Strom. Hausbeleuchtung, Aufzug liegen da mehr im Gewicht.

Nehmen wir mal an, der Hausstrom ist tatsächlich nicht so hoch und die Stromkosten für die Heizung sind unrentabel hoch. Dann würde der Vermieter folglich unwirtschaftlich handeln.
Könnte der Mieter dann pauschal einen Teil von den Stromkosten abziehen?

Mathias

Hallo,

bei der Berechnung der Stromkosten für Heizungs- und Warmwasseranlagen werden üblicherweise zwischen 5 und 8 % der Gesamtkosten der Energielieferung brechnet. Bei Heizkosten von insgesamt 3000 € wäre bei 5 % ( Anlage auf neuesten Stand ) der Anteil bei 150,00 €, bei älteren Anlagen 8 %. Anlagen, die mehr als zwanzig Jahre alt sind können durchaus auch einen Verbrauch von 10-12 % ausmachen.

Folgender Fall: Ein Mieter hat seine Betriebs- und
Heizkostenabrechnung von seinem Vermieter bekommen und dabei
ist ihm speziell der Punkt „Stromkosten“ aufgefallen. Laut
Rechnung des Stromanbieters belaufen sich die Gesamtkosten für
das Gebäude auf 947,30 Euro. Die Gesamtfläche beträgt 1.442
qm.
Was sehr auffällig ist, dass die Stromkosten für die
Heizungsanlage mit 800 Euro angegeben sind (im Vorjahr waren
es 650 Euro).

Ich schätze, dass im Vorjahr die Heizkosten auch geringer waren.

Der Vermieter meint auf Nachfrage, dass es

keinen extra Stromzähler für die Heizungsanlage gebe und somit
geschätzt wird, was an Hausstrom anfällt und an Heizungsstrom.
Somit hat er 800 Euro für die Hzg.-Anlage veranschlagt und den
Rest in die Betriebskosten für den Hausstrom berechnet.

Meine Frage: Habt ihr Vergleichswerte, wie hoch die
Stromkosten in etwa sind, insbesondere für die Heizungsanlage?
In diesem Fall handelt es sich um eine Öl-Zentralheizung.

Dem Mieter ist außerdem aufgefallen, dass die Pumpe ganzjährig
läuft, egal ob es draußen heiß ist oder nicht. Es scheint also
keine extra Warmwasserpumpe zu geben.

Ich habe also stark die Vermutung, dass der Vermieter in
diesem Punkt unwirtschaftlich handelt. Was meint ihr dazu?

Glaube ich zwar nicht, aber ohne die Grundlagen einer Abrechnung zu kennen und spezielle Hintergründe abfragen zu können, wird man diese Fragestellung nicht abschließend beantworten dürfen.

Gruss Günter