Kinderwagen im Treppenhaus

Hallo,
ich bin schwanger und werde bald einen Kinderwagen in unser Treppenhaus stellen. Das Treppenhaus ist groß genug, dass ich den Wagen unter die Treppe stellen kann, ohne dass er stört.
Nun habe ich aber einen Zettel im Treppenhaus entdeckt(allerdings von 1994), wo drauf steht, dass es verboten ist, Fahrräder und Kinderwagen ins Treppenhaus zu stellen und dass sie entfernd werden, sollten sie dennoch dort stehen.
Ich habe auch einen Keller, falls das ausschlaggebend sein sollte.
Weiß jemand, ob es der Vermieter verbieten kann den Wagen ins Treppenhaus zu stellen?
Katinka

Hallo katinka,

nach dem BGH müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Mieter Gegenstände, wie z. B. einen Kinderwagen, im Treppenhaus abstellen darf:

  1. muss der Mieter auf diese Fläche angewiesen sein und

  2. muss genügend Platz vorhanden sein, um Gegenstände im Treppenhaus abzustellen (Aktenzeichen: V ZR 46/06).

Hallo,

wenn Du den Kinderwagen im Treppenhaus abstellst, darf er im Falle eines Brandes den Fluchtweg nicht versperren.

Wenn es in dem Haus einen Raum gibt wo man den Kinderwagen oder auch Fahrräder abstellen kann, kann der Vermieter es verlangen, dass der Kinderwagen nicht im Treppenhaus abgestellt werden darf.

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