Neuer Vermieter

Hallo,

in einem Mehrparteienmietshaus wechselt der Eigentümer.
Die alten Mietverträge sind ja weiterhin gültig.
Nehmen wir mal an, die Mieten sind ortsabhängig sehr günstig.
In welchem Zeitraum kann der neue Vermieter die Mieten anheben?
Und in welchem Umfang?
Hat ein neuer Vermieter evtl. besondere Rechte dazu im Vergleich zum alten?

Vielen Dank für Antwort.

Grüsse

Jörg

Hallo,

der Mieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Miete innerhalb von drei Jahren um 20 % erhöhen.

Gruss Günter

in einem Mehrparteienmietshaus wechselt der Eigentümer.
Die alten Mietverträge sind ja weiterhin gültig.
Nehmen wir mal an, die Mieten sind ortsabhängig sehr günstig.
In welchem Zeitraum kann der neue Vermieter die Mieten
anheben?
Und in welchem Umfang?
Hat ein neuer Vermieter evtl. besondere Rechte dazu im
Vergleich zum alten?

Vielen Dank für Antwort.

Grüsse

Jörg

Moin, Günther,

der Mieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Miete innerhalb
von drei Jahren um 20 % erhöhen.

das wollen wir aber doch dem Vermieter überlassen :smile:))

Gruß Ralf