Ende des Mietvertrags bei Tod?

Liebe Mitwisser,

ein Mensch habe über 40 Jahre in seiner Wohnung gewohnt und habe nun die Wohnung wegen Umzugs ins Altersheim verlassen. Er zahlt noch - nach einer Übereinkunft mit dem Vermieter - für drei Monate die Miete, obwohl die Kündigungsfrist länger wäre.
Nun stirbt er zwei Woche nach dem Umzug: müssen seine Erben die Miete weiterzahlen oder ist der Mietvertrag durch seinen Tod automatisch beendet?

Gruß - Rolf

Hallo.

Nun stirbt er zwei Woche nach dem Umzug: müssen seine Erben
die Miete weiterzahlen oder ist der Mietvertrag durch seinen
Tod automatisch beendet?

Das kommt drauf an, ob die Erben das Erbe antreten und den Mietvertrag übernehmen. Siehe http://www.ratgeber-erbrecht.info/html/tod_des_miete…

mfg M.L.

Hallo,

gemäß dem Mietrecht ab 01.09.2001 beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich bei unbefristeten Mietverträgen drei Monate. In § 573 e BGB nachzulesen. Nur der VM hat längere Fristen.

ein Mensch habe über 40 Jahre in seiner Wohnung gewohnt und
habe nun die Wohnung wegen Umzugs ins Altersheim verlassen. Er
zahlt noch - nach einer Übereinkunft mit dem Vermieter - für
drei Monate die Miete, obwohl die Kündigungsfrist länger wäre.
Nun stirbt er zwei Woche nach dem Umzug: müssen seine Erben
die Miete weiterzahlen oder ist der Mietvertrag durch seinen
Tod automatisch beendet?

Da der VM gekündigt hat, müssen die Erben bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Gibt es nichts zu erben, müssen sich die Erben umgehend an das Nachlassgericht wenden und die Erklärung abgeben, dass ein Erbe nicht angetreten wird. Die Personen, die auf das Erbe verzichtet haben, sind von weiteren Zahlungen ab sofort befreit. Allerdings muss eine beim VM vorliegende Kaution dem Nachlassgericht gemeldet werden.

Gruss Günter

Da der VM gekündigt hat, müssen die Erben bis zum Ende der
Kündigungsfrist zahlen.

Danke, M.L. und Günther!

Allerdings habe nicht der VM gekündigt, sondern der Mieter wegen Umzugs ins Altersheim.
Aber der Hinweis auf die drei Monate würde hilfreich sein.

Gruß - Rolf

Hallo,

sollte auch Mieter heißen. Sorry.

Gruss Günter