Linoleum abgewohnt oder Schadenersatz?

Ein über 40 Jahre alter Linoleumbelag wird vom Mieter entfernt und der Boden wird mit Fließestrich zum Ausgleich von Unebenheiten überzogen. Der Mieter zieht aus, ohne den entfernten Linoleumbelag zu ersetzen. Muß der Mieter Schadenersatz für den entfernten Linoleumboden leisten oder gilt auch hier dass der Boden abgewohnt ist und den Mieter hier kein Schadenersatz trifft?

Hallo,
Auf die rein theoretische Frage:

nach 40-Jahren würde zumindest der Belag als Abgewohnt zu betrachten sein,womit
ein Ersatzanspruch gleich in welcher Höhe nur schwer durchsetzbar sein dürfte,bei vertraggemäßer Nutzung.

Hier muss allerdings erst die Frage geklärt werden ob Mieter hier eigenmächtig gehandelt hat
und zwar unabhängig von der Tatsache wie Alt und Schön der bisherige Bodenbelag war.

Eigenmächtig heißt hier ob Mieter den bisherigen Bodenbelag in und mit Zustimmung des Vermieters entfernen durfte, sowie welche Vereinbarung danach getroffen und oder abgesprochen war für einen neuen Bodenbelag.

Ansonsten würde ich hier zunächst an eine bauliche Veränderung denken ,welche Genehmigungspflichtig ist,
und daraus können sich durchaus erhebliche Schadensersatzansprüche ergeben.

Auf der anderen Seite denke ich sollte man sich das Ganze auch aus der Sicht einer möglichen Wertsteigerung oder
Werterhaltung betrachten,
je nachdem was und wie diese Arbeiten ausgeführt wurden.

Gruß

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