Muss ein Vermieter z.B durch einen Warmwasserboiler gewährleisten, dass in der Küche warmes Wasser vorhanden ist? Oder muss der Mieter sich einen Warmwasserboiler selbst besorgen?
Muss ein Vermieter z.B durch einen Warmwasserboiler
gewährleisten, dass in der Küche warmes Wasser vorhanden ist?
Oder muss der Mieter sich einen Warmwasserboiler selbst
besorgen?
Hallo,
grundsätzlich muss der VM die Wasserversorgung sichern. Ob er in der Küche Warmwasser bereit stellt oder Einrichtungen zur Aufbereitung von Warmwasser richtet sich nach dem Mietvertrag. Gab es bei Einzug keinen Warmwasserboiler und wurde nichts abgesprochen/vereinbart wird der Mieter selbst den Boiler beschaffen müssen.
Zu klären wäre hier jedoch, ob der frühere Mieter einen Boiler vom Vermieter hatte ( was sich an den Wasserzuleitugnen durchaus prüfen läßt )und dieser den Boiler nicht ersetzt hat, weil er defekt war. Hier kann dann durchaus die Verpflichtung des Vermieters zur Bereitstellung eines Boilers liegen. Hat der VM z.B. Warmwasserversorgung zugesagt oder gar im Mietvertrag vereinbart, hat er einen Boiler an anzubringen.
Gruss Günter
Hallo!
Ein VM muss lediglich einen Wasseranschluss und einen Abwasseranschluss in einer Küche bereithalten. Für Warmwasser in der Küche muss der M selber sorgen. Selbst wenn vorher mal ein Boiler oder Untertischgerät vorhanden war, ist immer noch die Wohnungsübergabe maßgeblich. Und wenn bei dieser kein Boiler od. ähnliches vorhanden ist, dann besteht auch kein Anspruch.
LG
Andreas