Hallo.
stimmt es, dass ein Mieter 3 Monate Zeit hat, die Kaution aufzubringen? (Soll heißen, jemand zieht am 01.12 ein und muss die Kaution erst Ende Februar zahlen?)
Danke!
Na eigentlich steht es im Gesetz so:
BGB 551 (2)
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Aber was abweichend davon vereinbart wird müsste man separat betrachten.
Gruss Ivo