Vermieter (V) vermietet an Mieter (M) eine Wohnung im Sousterrain.
Nachdem M die Wohnung knapp 2 Monate bewohnt hatte, fing er an den Zugang zu seiner Kellerwohnung systematisch mit Gegenständen zuzustellen, die er auch nach mehrfacher mündlicher Aufforderung nicht entfernt hat. Zudem grillt M jeden Tag im gemeinschaftlichen Garten und belästigt Hausbewohner indem er lediglich mit einer Unterhose bekleidet durch den Hausflur läuft. M hält auch nichts von aufgestellten Waschordnungen und wäscht unverschämterweise an den Waschtagen der anderen Mietparteien. Außerdem hält er sich nicht an die Waschzeiten und wäscht teilweise ganze Nächte hindurch. Nach Aufforderung dies zu unterlassen wurde V mit Schlägen gedroht, was dieser natürlich nicht beweisen kann (keine Zeugen). M hat nun auch einen Hund erworben, was er gem. Hausordnung ebenfalls nicht darf und ist auch nicht durch Diskussionen zur Einsicht zu bringen. Das Gebäude umfasst 5 Mietparteien, von denen sich 2 bereits massiv beschwert haben, die Anderen halten sich vermutlich aus Angst zurück.
M wurde bislang einmal schriftlich und mehrfach mündlich abgemahnt. Wie muss V sich in diesem Fall verhalten um M loszuwerden? Sind alle genannten Verstöße gegen die Hausordnung Kündigungsgründe, und wenn ja, wie muss V sich im Vorfeld verhalten damit diese ggf. vor Gericht Bestand haben?