Hallo,
was darf genau in einem Mietvertrag (Geschäftsräume) stehen? Geht das nicht auch aus Gesetzes-Regelungen hervor. Wo kann man diese Regelungen nachlesen? Kann ein Vermieter alle möglichen Schadenfälle an den Mieter abwälzen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, z. Glasbruch?
Bin neugierig auf eure Antworten und danke schon einmal im voraus. Amelie
Hallo,
Ich denke, dass das unter der allgem. Vertragsfreiheit fällt. Wenn man mit einigen Punkten nicht einverstanden ist, muss man halt verhandeln oder braucht den Vertrag nicht zu unterschreiben. Unterschreibt man allerdings, muss man sich auch an die Vertragsbedingungen halten.
Andreas
Danke Andreas, vielleicht gibt es irgendwo noch was nachzulesen. Es gibt doch auch auch Gesetze (BGB z. B. Kündigung eines Mietvertrages). Da darf der Vermieter doch auch nicht einfach in den Mietvertrag schreiben für meinen Mietvertrag gilt gesetzliche Kündigung, egal wie die Länge des Mietvertrages ist z. B. nicht 3 Monate, wie ges. vorgeschrieben, sondern ein halbes Jahr.
Gruß Amelie
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Hallo,
warum sollte man das nicht dürfen? Wenn beide Vertragsparteien sich einig sind, können selbstverständlich auch andere Kündigungsfristen vereinbart werden!
Andreas
Hallo,
im gewerblichen Mietrecht dürfen die Parteien fast alles vereinbaren. Die Schutzregelungen des Wohnraummietrechts gelten hier nicht.
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